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und aus wichtigen Gründen zn suspendire». In dieser Hinsicht istdas Amt des kaiserl. General-Procurators von äußerster Wichtigkeit,indem dieser im Namen des Kaisers dem Caffationshofe die Verge-bungen und Ungedübrniffe der Richter denuncirt, und das peinlicheVerfahren gegen sie einleitet. Selbst wenn die Parteien sich beieinem widerrechtlichen und ungesetzlichen Urthel beruhigen sollten»erfordert seine Pflicht, ein solches, so wie es zu seiner Kenntniß ge-langt, dem Caffationshofe anzuzeigen, welcher baun, nach nähererUntersuchung, daS Urthel caffirt. Für diesen Fall unterscheidet sichoie Französische Verfassung sehr zu ihrem Vortheil von der unsrigeu,indem bei der unsrigen die Parteien eine Klage anstellen müssen, da-mit auf Nichtigkeit eines widerrechtlichen und ungesetzlichen Urthelserkannt werde, während es dort Sache des Staats selbst, und nichtder streitenden Theile ist, daß die Gesetze wirklich in Ausübung kom^men. Wie aber bei einer solchen Einrichtung des Caffatioushofes,dessen Bestimmung ist, den Misbrauch der richterlichen Gewalt, undalle Urthel, in welchen gegen das klare Gesetz (j»5 in rlisiii oder dievorgeschriebenen Proceßformen gefehlt ist, unwirksam, ja säst un-möglich zu machen, der Zweck der Einheit des Rechts erreicht wer-den müsse, springt l« die Augen. Nach dem Gesetz vvm 27. Den-kest I. Vlll- Art. 8ü. hat dieser Gerichtshof noch eine schöne Wirk-samkeit mehr. Das Caffationsgericht ist nämlich beauftragt, jährlichan die Regierung eine Deputation abzuschicken, um ihr die Puncteanzuzeigen, über welche die Erfahrung ihm die Mängel oder Unzu-länglichkeit der Gesetzgebung hak erkennen lassen. Niemand wirdnunmehr bezweifeln» daß ein solches Institut »achahmenswürdig sey.Auch ist es nicht ohne Nachahmung geblieben. Ob es übrigens eineigenes für sich bestehendes Colleginm bilde, oder seine Geschäfte ei-ner andern Staatsbehörde angewiesen werden, z. B. dem Staats-rath im Königreich Westphalen und im Herzogthum Warschau, ist ansich nichts Wesentliches. Gewiß ist es aber, daß es in der Deut-schen Gerichtsverfassung nicht Platz finden könnte, ohne daß vorhervielerlei darin verändert würde, was ohne Zweifel einer Verände-rung bedarf, auch wenn man den Code Napoleon nicht annimmt,i Richter des Caffationsbofts ist übrigens der hohe kaiserliche Gerichts-! Hof (Kours. (lour iwpsrisls). S. diesen Art. unter Cour.
! Cassel, die Haupt - und Residenzstadt des Königreichs West-phalen und des Fulda-Departements. Sie enthält 20,000 Einwoh-ner, und wird eingetheilt in die Altstadt, Unter-Neustadt und Ober-, Neustadt, mit ansehnlichen öffentlichen Plätzen, langen und gerade> geführte» Gaffen, unter denen die Königsstraße am bemerkenswer-thestcn, mit mehreren ausgezeichneten Gebäuden, als: dem könig-lichen Residenzschlvffe, dem Palaste der Stände (vormal. Museum;an seinem Frontispice steht mit goldenen Lettern: k-lsis <l«s er-rs.so wie überhaupt die Französische Sprache die Sprache der Regierunggeworden ist), dem Königsplatze, der zu den schönsten öffentlichenPlätzen in Deutschland kann gezählt werden (seit izii Naxolevns-Platz genannt, mit einer 'Statüe von inländischem Marmor desFranzösischen Kaisers), mehreren, öffentlichen Lehranstalten und eini-gen erheblichen Werkstätten. Das königliche Lustschloß Orangerie,mit einem sehenswürdigen Garte» und mit dem Marmorbade. Daskönigliche Lustschloß Napolevnshöbe (vorhin Wilhelmshöhe, auch Wei-sieustein genannt) mit einer berühmten Cascade, nebst andern durch