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Zweiter Band. Von Compass bis Fleury.
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«reichen Corollarlen sind zur Aussührung des Ganzen nicht wesent-lich nöthig; sie können da fern oder auch wegbleiben. ....

Co'rom anbei heißt die östliche Küste der vordem IndischenHalbinsel von, Cap Cvmvrin bis Nahe an die Mündung de« Kistna-Flnffes. Sie ist längs der Küste sandig und sur den Reisbanwenizzuträglich, im innern Lande aber sruchlbarer und auf dem Ruckenwird ne durch mehrere Reihe» Berge vom innern Lande getrennt.Die erzeugt keine Gewürze, wie die West-Küste, hat entgegengesetzteWitterung und bei der drückendsten Hitze des Tages immer kühleNächte. Aber die hänsta gebaute Baumwolle benutzen die fleißigenEinwohner zu einst Menge von Baumwollenstoffen icder Art, welchean Güte und Wvhisiiiheic andere ähnliche Arbeiten übertreffen, auchalle Gegenden der Welt verführt werden. Die ganze Küste hatleinen eigentlichen Hasen, die Handelsgeschäfte werden also m derTemmerszcir mit Ausländern abgemacht. In den Besitz diesesKüstenlandes theilten sich mehrere Fürsten, unter welchen der Ravov2 .°» Arkot det wichtigste war. Sein Land haben aber rn den neueste«Zeiten die Snqländer völlig an sich gezogen, welche an dieser Anned'e Präsidentschaft Madras besitzen. Bon ihnen ,md auch die siidN-<l>en Fürstcrtthürner Marwar, M a» ü r a, Tincvellv abhängig,«n deren Küitcn sich diö Perlcnsischrreien im Meerlmien von Manarauesindcn. Die Franzosen hatten vor dem letzten Kriege die Pezirre''»d Handelsplätze Pondichery und Karikal lm Besitze und°en Dänen gehörte Trankcbar. ..

.. Eorps, hat unter mehreren Bedeutungen von Körper, Mtt-tcl . vtzxr Haupttheil (j. B. CorpS de logis Hanvttheil einesGebautzos) auch die von Gemeinden, ganzen Gesellschatten tt. Soheißt denn auch Corps diplo maligne die sämmtlichen Gesand-ten, welche sich nebst den dazu gehörigen Personen an einem frem-den Hofe aufhalten.

Corpus catholrcorum und Corpus cvangelrcornm.Ungeachtet die Deutschen Reichsstände insgesammt Mitglieder ei-nes Reiches waren, so fanden doch nnter ihnen, in Ansehung ihrerRechte rc., viele Unterschiede Statt. Einen wichtigen Unterschiedbewirkte die Berschiedenheir der Religion. Man theilte in dieser Hin-sicht die Reichssiände in die katholischen (oorxu» vorUoli-coruin) und in die evangelische» (coipu, «vLu^vlieo-rum). Je weniger die katholischen Reichsstände ihr Recht, ein eig-nes Ganze zu bilden, achteten, weil sie die Stimmenmehrheit fürsich hatten, den Reichstag dirig'rrten, und überdies der Kaiser ihrerReligion zugethan war; um so wichtiger war hingegen, eben wegendieser überwiegenden Vortheile der Katholiken, dieses Recht für dieevangelischen ReichSstände, besonders um sich gegen die Mehrheitder Stimmen zu schützen. Die erste Grundlage zur Verbindung derevangelischen ReichSstände liegt in Luthers Reformation,undben Anfang machten Sächsin und Hessen durch da« 1526 zu Torgau,zur Vertheidigung der evangelischen Religion, abgeschlossene Bnnd-

welchem bald darauf die Herzoge von Lünebnrg und Mecklenburg,Ar Fstrst von Anhalt, die Grasen von Mansfeld und die Stadt-''««dcbnrg beittaten. Diese vereinten evangelischen Reichsständezttiestirren schon im Jahr 1529 gegen den auf dem Reichstage zu«Peier gegen die Evangelischen erfolgten Reichsschluß. Die übrigens"ngeliirt>e„ ReichSstände, den Vortheil dieser Verbindung cinse»v"'b, schloffen schon im sogenannten Nmchcrger Ncligionsfricden