Pip SZ5
k'wselbe Zeit Joh. Heuman» von Teutschenbrunn in seine»
>tht schähbareu l)»,nmeutti Ü5 ti» ro <!iz>lom»li<:» ek In>-
x«rLwi,„v Osrmsnieamni (Nürnb. 1745.— 4 Y.). der Urheber desprEichcy Geschmacks ward und die Benutzung der Diplomcmk fürvoMl^che, kirchliche und gelehrte Zwecke zeigte. völlig fpstematischcForm aber drachte diese Wissenschaft zuerst der zweite Reformator der-zeme», Av, Gattercr^ der.sie i» drei verschiedenen Werken bebau-7,,:^' brachte die ganze diplomatische Theorie auf drei Haupt-^^"ssbaftrn, ,) Schrifrkunde (Graphik), r) Zeichenkundc (Semio-ifvrmelkiindc (dorm»l->i4s), und ihm folgten mit wenige»vver keinen Abweichungen Schwabe, Hberlin, Schwartner und Me-Gleich diesen allen erschien ei» dritter Reformator, K. Traug.M> Echönemann, welcher zuerst die Diplvmatik mir einem freier»^Uck ansah und dem gemäß behandelte. Er suchte sie von der große»Ast einzelner Bemerkungen und den oft kleinlichen Vorschriften derAenedictincr, unter denen sie erlag, zu befreie», und ihr eine ein-schere und zweckmäßigere Norm zu geben. Aber auch bei ihm blie-ven die Spure» der Entstehung dieser Wissenschaft noch sichtbar. Dane von Streitigkeiten über Territorial-Gerechtsame ausgegangenAar, so mußte die Aufmerksamkeit der Forscher vornekmlich auf jene^attuisg vgu Urkunde» gerichtet seyn, welche vor andern zur Schlich-tung solcher Streitigkeiten dienen, also auf Urkunde» aus icner Zeit,(w Welcher die Verfassungcu der Neu-Europäischen Städten undreu? Verhältnisse sich konstjtiiirten, was ohne Staats- und Vdlker-Wt, und.mithin Mbereiichmfc mehrerer Parteien, nicht geschc-N. könnte. Hierdurch wurde ein rechtlicher Zustand, rechtmäßigerAbstund und Auecleuurmg der Heiligkeit desselben begründet,uAMurdig.wurden nun Familicnverträgc der herrschenden Häusert stch., und die Vertrage, welche die Regierten mit den.Rkgieren-. .u stsloffeu. Unter diesen vornehmlich d!e mit Adel und Geifrlich-welche beide große Vorrechte genossen, bis späterhin, als eine.unü'e - 7 " eutstandcncn Städte, ein freier Bürgerstand sich bildetewme Privilegien heischte. Natürlich, daß jeder Theil mir Ei-dab m erhaltenen Gerechtsame bewachte; begreiflich aber auch,Mancher, mit Umgehung des Rechts, dieselben zu erweitern,.Andere in den ihrigen zu beeinträchtigen suchte. Ein Mittel"Zu war Verfassung falscher und Verfälschung echter Urkunden,sonders im ellstön und den nächstfolgenden Jahrhunderten wur-de? falsche Urkunden gemacht, viele echte verfälscht, »m entwc-Ansprüche darauf zu gründen, oder begründete Anspräche zunial'Mcn. Begreiflicher Weise war nun unter solchen Umstände»s„ größerer Wichtigkeit, als eine möglichst sichere Kritik die-urkunbc». Sie war es denn auch, worauf man vorzüglich bedachtallo/n,", ."»her jenes Hauptaugenmerk auf Schtiftzüge und ZeichenMit, , - Mic bloße Rücksicht auf die Form der Urkunden aus demhatt!, - ersten Forscher in.diplomatischen Angelegenheiten
aber !-"> der That nichts AngelcgcnekS; die folgenden Diplvmatikerhe» ^"ßtn nun ebenfalls bloß diesen Weg, und blieben Hiebei stc,dig >,, ? stb die Diplvmatik vollständig hätten. Um aber vollstän-kann d"ßcn, und das ganz zu leisten, was man von ihr erwartenPlom- - c ^ sie sich weder bloß mit Sregetik und Kritik der Di-wan noch auf einen Zeitraum beschränken, über welchen
über is» , - ""^*chen wollte, da doch der Gebrauch der Urkunden»y» hinausgeht, und durste auch nicht an der bloß äußern Form