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DrSlocation, die Verlegung an einen andern Ort; z. B. esWird mit den Soldaten eine Dislokation vorgenommen, d. h. sie wer-den m andere Oerter oder Quartiere verlegt. DeSgl. auch beißt Dis«tvcanon die Verrenkung oder das Ausstauchen eines Gliedes. Dis-renkte«"' ^^legen, versetzen. Ein dislocirles Glied ist ein ver-
die Auseinandersetzung oder Ausgleichung eineserittrenen Seeschadens unter denjenigen, die daran Theil baden, denin k^krn und de« Versicherern (Assecurateurs). TU-psch-ur heißt^".^u Seestädten eine obrigkeitliche Person, die bei erfolgten See»tchgden jivischen den beschädigten Eigenthümern und den Assezurateurs»alscherdeu muß; der Ausaleicher.
» Disparar, was nicht zu einander paßt, unvereinbar. Dis-parate Dinge sind, die nicht zu einander passen, nicht mit einandervcstehen können. Ist verschieden von heterogen.
Dispensab c l, erlaßbar; z. B. die Sbe mir des Bruders Frau»st nun in Sachsen auch dispensabel, d. h. sie wird nachgelassen, er-hubt. Dispeusatiou, dir Austheilung, z. B. von Almosen.Aann auch die Erlassung, Nachlassung, Erlaubniß; wer in der Nimi-m>en Kirche an ve» gebotenen Fasttagen Fleisch essen will, muß dazuAlspensation (Erlaß) habe». Zu den Verrhelichungen mit nahen^erwaudten ist Dispcnsation, Erlaß oder Erlaubniß erforderlich. Dis-dcnsationskosten oder Gtlder sind solche, die wegen Erlassung eineru"tbi„dlichkeil oder Lossprechung von Beobachtung eines Gesetzesrntttchlet werden. Dispcnsiren, Erlaß ertheile», eine dem Ge-' .f.knrgegcnlanfelidc Handlung gestatten; z. B. der Gesetzgeber?,"» kann dispensiren; das Konsistorium hak das Recht, in Ehe»ru dispensiren, b. h. von den Ehegesehcn eine Ausnahme
Umhatten. Einen von einer Arbeit dispcnsiren, heißt ihn der»ch-n Erbeben, ihn vv» der Verbindlichkeit, sie zu thu», frcispre-' n. Sich selbst von etwas dispcnsiren/ heißt: sich davon freispre-^ freimachen,
in« ?ispcnsatorsnm, ein Apvthekerbuch vdsr Arzneibuch, worindem Oollogro lVl-äico oder GesundheitSrathe alle für wirksamAduuenx Arzneimittel aufgezeichnet und kenntlich beschrieben sind,««ch die Art ihrer Zubereitung den Apothekern vorgeschrieben ist.
ledes Land und viele große Städte habe» ibr eigenes Dispensä»»vrmm, wornach die Apotheker sich zu richten verbunden sind.
^r,k>o"ü"us. ri» Versfuß, der aus einem doppelten^pvnbäus oder zwei Mal zwei lange» Sylben besteht; z.P. »üm»-'°runr. unschuldsfreundschaft. '
lsp 0 nen c. t) Der mir proeui» versehene Stellvertreter' mes abwesenden Prinzipals; 2) ein Rentier, der sein Geld zumhab. ...benutzt; z) wenn ich bei einem Freunde Geld stehenund ihm einen Dritten nenne, der über solches mein GeldAVken soll, so nennt man diesen auch Disponent,inp » n r b e l, worüber verfügt werden kaun; z.B. diese SummePont. ^b>ui!el; es steht mir nicht frei, darüber zu verfüge«. D i s-sein m anordnen, vcrfügeü, schalte» und wallen ; zr D.
Pres^.?Waaren oder Wechseln disponiern, d. i. anlegen. Einetrni,.?,.. beißt; sie evtwcrfcn, anordnen, in Theile und Un-
vekea,,, düngen. Er hat über sein Vermöge» bereits disponier, d- d.frei letzten Msten bestimmt. Ueber mein Eigenthum habe ich
d. h. -„mir zu schalten und zu walten. Er bat bei«.onv.Lep. Zweiter Band. Q