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Zweiter Band. Von Compass bis Fleury.
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haste Verfassung, welche eine» Richterstuhl für selche MSbrücheder ursprünglichen, nur langsam verschwindenden Robheit, entive»der noch nicht konstitnirt barke, oder dem Throne selbst die nöthigeAcdtung nicht genug zu sichern vermochte, führte bald genug ein«Verwirrung aller Verhältnisse, eine Schutzlosigkeit der Unbeweg-te n oder llnmächtigern, eine frevelhafte Nichtachtung der heil»»'sten Verträge und selbst der Privilegien geheiligter Stätte» herbei/daß die Kirche endlich die Steuerung der Unbilden übernahm. Vo»Burgund aus, von dort aus, wo die Gräuel des Faustre-bt- «>»heftigsten wütheten, geschah der erste Schritt zu ihrer Abstellung.Mehrere Burgundifche Bischöfe promulgirten eine» vom Himmelgefallenen Brief, der auf vier Tage in der Woche, mit Eiuschl»»des Sonntags, alle Privatbcfehdungeu untersagte, so daß drei Las»»nr dem wilden Rstter für seine blutigen Gerichte, die er »beide»wirklichen oder vorgeblichen Beleidiger halten wollte, übrig bliebe«-Kaistr Kourad n. sanktionirte ic>;8 die Vorschriften dieses Brie-fes, den man Gottesfriede nannte, und es schien auch einderer, rechtlicherer Geist walten zu wollen, besonders da das Rittenwesen mehr veredelt und ein Coder für dasselbe errichtet wurde, w»r>»Jedem, der ebrlvser Fehde schuldig war, die Turnierschranke»verschlossen blieben. Schon viel war gewonnen, als der Begriffehrlicher und ehrloser Fehde sich anszubilden begann. 2tve»das schwache, nervenlose Regiment mehrerer Kaiser, die es »rw»vermochten, den Anmaßnngen der Vasallen und der Robbest man«»»Einzelne» gehörige Gränzen zu ziehen, vernichteten bald alles st»here wieder, und trotz dem von Friedrich l. errichteten Land-,»».Burgfrieden, der alle Befehdungcn auf dreitägige Vorherku»»'gung beschränkte, ungeachtet der nach und nach entstehenden Scb»^'und Lrutzbündniffe, worunter vornehmlich auch die alte Hanse »ehörte, wurde doch das leidige Faustrecht mit einer solchen empöee»den Unzebundenheit, mit einer so unbegränzten Verhöhnung »»*Gesetze wieder gehandhabt, daß- als die anarchischen 20 Job"irzo bis 1272 eintraten, es nn» durchaus der kräftigeneines Rndolphsvo» Habsburg bedurfte, um einige Otd»» »wieder herzustellen. Siebenzig Bnrgen oder Raubschlösser w»>°durch ihn zerstört, und seine äußere Macht und innere Kraftder ritterlichen ^ügellosigkeit, die sich nicht mehr mit der bl»"^,Rache erlittener Kränkungen begnügte, sondern im Sinne deS s«^„lichsten Despotismus in Räuberei sogar ausartete, eherne 07»»^an. Na-b seinem Tode wurden diese Fesseln wieder lockerer; .Streitigkeiten der Kaiser mit dem päpstlichen Stuhle, dif « 'nung mehr als eines Römischen Königs zu gleicher Zeit, en-terten dem kecken Ritter seine Versuche zur möglichst erreich»« ^Unabhängigkeit, und schon war die goldene Bullemehr vermögend, das ucn erhobene Hanpt der Hydra z« »e»n> :

Schon war Amerika entdeckt, Albrechts ll. Eifer mit idm st»»? ,

zu Grabe gegangen, als immer no» des Faustrechts entsetzum- ^nen sich wiederholten, öffentliche Wohlfahrt und Sicherheitgruben und Veranlassung zum Bunde der größer« Deutfwenzuund der Schwäbischen Städte (1488) geben mußten. Da wa ,.^Herstellung einer bessern Ordnung und Verfassung im Denri«c> / j„che dringendes, schreiendes Bedürfniß, und der Wunsch Aller,

Friede und Sicherheit leben wollten und das Recht achtete«.