Band 
Fünfter Band. Von I bis L.
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M Klöster

ihm 529 erbauten Kloster zu Montecaffino bei Neapel und nachherin allen Klöstern des Abendlandes als eine gemeinsame Gesetzge-bung angenommen wurde, ist es vornehmlich zuzuschreiben; daßdiese Häuser nun Wohnsitze der Frömmigkeit, des Fleißes, derMäßigkeit und der bei der Verwirrung jener Zeiten in ihre Mau-ern geflüchteten Gelehrsamkeit zu werden ansingen. Missionaregingen von ihnen aus, Wälder und Einöden wurden von den ar-beitsamen Mönchen gelichtet und urbar gemacht; um die Culturdes Bodens, um die Bekehrung und Civilisation der germanischenund slavischen Völker erwarben sie sich vom 6. bis ins g. Jahrh,wesentliche Verdienste. Freilich veränderten diese im Zeitalter derRohheit so gemeinnützigen Institute allmählig ihre Natur, jemehrihr Reichthum und Ansetzn wuchs; Müssiggang und Schweiger« ^schlich mit allen Lastern der Welt in ihren Mauern ein und ihr >Verfall war unvermeidlich, da sie theils durch die bei den fränki-schen Königen eingerissene und von andern Fürsten bald nachge-ahmte Gewohnheit, Klöster wegen ihrer Pfründen an Grafen undHerren zu verschenken, uuter die Aufsicht von Laienäbten (Commen-daturäbten) kamen, welche, nur auf den Genuß der Einkünfte be-dacht, nichts zur Aufrechterhaltung der Zucht unter den verwilder-ten Mönchen und Nonnen thun mochten, theils von den Bischöfen,welche die ursprünglichen Aufseher und Visitatoren der Klöster wa- !ren, aber den Sinn für das kanonische Leben meistens selbst ver-loren hatten, entweder nun beraubt und gedrückt, oder wegen derihnen zugestandenen Privilegien und Exemtionen sich selbst über-lassen wurden. Nur durch die von Carl dem Großen zur bessern iBildung des Clerus gestifteten Klosterschulen wußten einige, z. B.die zu Tours, Trier, Lyon, Fulda, Osnabrück, Würzburg u. s. w.den Ruhm ihrer Gemeinnützigkeit auch im 9. u. rc>. Jahrh, zu be-haupten. Dem allgemein empfundenen Bedürfnisse einer Reformsuchte zuerst das Kloster zu Clugny in Burgund abzuhelfen, das910 nach der fast vergessenen Regel Benedicts eingerichtet wurdeund sie noch durch einige strengereZusätze verschärfte. Eine MengeKlöster in Frankreich, Spanien, Italien und Deutschland ließe»sich nun nach diesem Muster rcformiren, andre gaben der-Regel Be-nedicts eine eigne neue Gestalt und stifteten im n. u. 12. Jahrh,mehrere Orden mit einer großen Anzahl vonFilialklöstern, die alsZweige des Hauptstammes der alten Benediktiner eben so vieledurch einen stolzen und eifersüchtigen Conföderationsgeist engver-bundene Mönchsstaaten bildeten. Mit dem Rufe der wiederherge-stellten Heiligkeit gewannen die Klöster nun neues Ansehn undneue Schätze, viele wußten sich die Exemtion von aller, außer derunmittelbaren päpstlichen Gerichtsbarkeit, zu verschaffen und wah-rend der Kreuzzüge, wo eine Menge Kreuzfahrer ihnen ihre Güterverpfändeten, oder auf den Fall, daß sie nicht zurückkehrten, ganzüberließen, ihren Reichthum noch beträchtlich zu vermehren. DasVorrecht der Unverletzlichkeit, das die öffentliche Meinung den Klö-stern unter den täglichen Räubereien und Privatfehden des Mittel-alters zugestand, brachte überhaupt unsäglich viel Privateigenthum,das man bei dem rohen Zustande der Justiz und Polizei nicht bes-ser sicherstellen zu können glaubte, unter ihren Schutz und in ihre .Gewalt. Freilich riß damit, als jener Verbefferungseifer abge- .kühlt und die Macht der Orden befestigt war, auch neues Sitten-verderben in den Klöstern ein und es kam, da der landesherrliche