Band 
Fünfter Band. Von I bis L.
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45^ Kriegsgefangene Kriegskunst

liehen Privateigenthums gemacht, welches, so lange die auferlegtenContributionen richtig bezahlt werden, respectirt werden soll,Freilich wird dabei vorausgesetzt, daß die Requisitionen und Kon-tributionen, nicht, wie dieß in unsern Tagen von Frankreich geschah,so ungeheuer vermehrt werden, daß dadurch der dem Privateigen-thümer zugesicherte Schutz wenig mehr als ein leerer Name wird.In Seekriegen pflegt man jedoch diesen Unterschied zwischen öffent-lichen und Privatgütern nicht zu machen; beide sind dort gleichgute Beute. Beinahe allgemein hat man in See- und Landkriegenden Termin von 24 Stunden angenommen, binnen welchem dieBeute Eigenthum desjenigen wird, der sie machte, nach welcherFrißalso jedesRecht des frühern Besitzers daran für erloschen angesehenwird. Durch die Eroberung wird zwar, wie schon bemerkt worden,der Eroberer provisorischer Eigenthümer des eroberten Landes,«Idoch äußert dieses Verhältniß in der Regel erst dann seine Wir-kung auf dritte Mächte, wenn die Eroberung von dem frühern Ei-genthümer förmlich abgetreten worden ist. Bei Unterhandlungenin Kriegßzeiten werden allgemein die Parlcmentärs als unverletz-liche Personen betrachtet, wie auch die Sauvegarden; so hat auchendlich die Kriegsmanier in Bezug auf die gegebenen oder genom-menen Geiffeln, in neuern Zelten mildere Grundsätze eingeführt,indem man sich nur damit begnügt, sie bis zur Erfüllung der For-derungen, für deren Sicherheit sie gestellt worden, in einer mehroder weniger engen Gefangenschaft zu halten.

Kriegskunst. Die neuere Kriegskunst datirt sich von derEinführung des Feuergewehrs und der stehenden Truppen, wodurchnothwendig die gesammte im Mittelalter gebräuchliche Art Kriegzu führen, verändert werden mußte. So lange es hauptsächlichpersönlicher Muth und körperliche Stärke und Gewandtheit waren,die in dem Kampfe entschieden, hatte der Krieg für den Edlenungleich mehr Reiz als nachher; er war damals die Lieblingsbe-schäfftigung der höher» Classen der Nationen. Sie fochten zu Roß,denn jeder unterhielt sich selbst während des Krieges; nur die Ler-meren, die Knechte, bildeten das Fußvolk, eben deshalb aber mußteauch die Kriegskunst, nach unsern Begriffen beurtheilt, fortdauerndin ihrer Kindheit bleiben. Erst während des Kampfes Karls V.und Franz I. lernte man den hohen Werth eines regelmäßigenFußvolks schätzen, und die Schweizer, damals das beste dieser Art,entschieden nicht selten das Schicksal der Schlachten. Durch dieEinführung des Feuergewehrs, vorzüglich des groben Geschützes,ward der persönliche Muth und die körperliche Kraft wenigerwerth; die Kunst mußte ersetzen, was diesen abging; zugleich aberverlor auch das Kriegshandwerk einen großen Theil seiner Annehm-lichkeiten. Die Freiwilligen wurden immer seltener, man mußte im-mer mehr zu gedungenen Söldnern aus den niedrigsten Volksclaffenseine Zuflucht nehmen, — nur die Befehlshaberstellen zu bekleiden,ließen sich höchstens die vornehmer» Stände bereitwillig finden; —zugleich erforderte das Kriegswesen eine größere Uebung, größereerlernte Fertigkeiten, und so mußten nothwendig allmählig stehendeHeere sich bilden. Doch war anfangs noch an keine Taktik >«spätern Sinne des Worts zu denken; nur in großen beinahe unbe-weglichen Massen wurde gefochten. Durch Heinrich IV. von Frank-reich sowohl, als durch die Republik der vereinigten Niederlandein ihrem Freiheitskampse gegen Spanien, ward dieß System der