LehnswkM 6^
sammeln und zu befehligen oblag, bedienten sich, statt dieser un-geübter», oft in langem Frieden der Kriegszucht entwöhnte»Miliz, lieber ihres Gefolges, nun Lehnsmannschaft ge,genannt, und ließen sich von den Heerbannspflichtigen, die ihreMundleuke werden wollten, die Verbindlichkeit, aufs Aufgebotzu erscheinen, abkaufen. Die Kaiser und Könige kümmerten sichwenig darum, woher die Herzöge ihnen ihr-Contingcnt zuführten,wenn es nur der Zahl nach die gebotene Mannschaft hielt, ja siezogen die Lehnsmanuschasr, außer jenen Vortheilen, auch darumden Heerbannstruppcn vor, weil diese blos zur Landwehre, jenezu weniger beschränktem, oft zu unbedingtem Dienste verpflich-tet, und folglich ihre Brauchbarkeit ausgedehnter war. So kamder Heerbann nach und nach in Verfall, und die Lehnsmiliz tratan seine Stelle. Einer andern nicht geringen Klaffe von Men-schen , worunter besonders die Reichen (später der niedere Adelgenannt) gehörten, die Land durch Miethlinge oder Eigenleutebaueten, lag nicht» daran, vvm Kriegszuge sich loszumachen, viel-mehr waren immer noch, nach der Vater Sitte, Kriegsaben-theuer ihre liebste Beschäfftigung, ihr höchster Genuß. Aber desSchutzes der Großen konnten auch sie nicht entbehren, und ande-rerseits beleidigte es ihren Stolz, unter dem solchergestalt im-mer mehr gesunkenen und nicht viel höher, als jetzt ein Land-sturm, geachteten Heerbanne zn dienen. Sie geizten daher nachder Ehre, in die Lehnsmannschaften der Großen aufgenommen zu«u werden, und trugen deshalb dem nächstwohnenden Herzog,Grafen oder Bischofs ihre Güter zu Lehn auf. Oft thaten sieauch dasselbe aus Andacht, lieber einem Stifte oder Gotteshaufe.Auf diese Weise ist in Deutschland (die nordöstlichen, ehedem sla-vischen, eroberten und an Vasallen vertheilten Provinzen ausge-nommen) die Mehrzahl der heutigen Lehne entstanden. Sie wür-den dadurch, wie andere Lehnleute, bei Verlust des Lehns pflich-tig, dem Lehnherrn in allen seinen Fehden zu folgen, außer»wenn sie wegen verschiedener Lehne mehrere Lehnhcrren hatten,gegen diese / und gegen Kaiser und Reich, die aber erst spaterausdrücklich ausgenommen wurden, weil sich dieser Vorbehalt beieiner Dienstpflicht, die an die Stelle der Heerbannspflicht trat,von selbst zu verstehen schien. Zugleich mußten sie den Gebrauchihrer Burgen und Besten als offene Häuser (das Oeffnungs-vecht) in Zeiten der Kriegesnvth dem Lehnherrn einräumen.In eben demselben Verhältnisse standen schon die Herzöge undGrafen, die für ihre Reichsstatthalterschaften, und die Bischöffe,die für ihre geistlichen Aemter ebenfalls durch Lehne besoldet wa-ren, zum Reichsoberhaupt, und in eben dasselbe traten nun zulenci, größer» Edelleuten (denn eben hiedurch entstand derniedere Adel) auch kleinere freie Güterbesitzer, ja selbst reicherekriegslustige Bauern, die den ehrenvollen Lehndienst der friedlich,knaber verachteten Schutzhörigkeit vorzogen, und deshalb entwedereinem Edeln ihr Gut zu Lehn auftrugen, oder von ihm, mit Be-willigung des Oberherrn, mit einem Theile seines Lehns weiterbelehnt wurden (Afterlehnleute, vsrs-s--urs). Die Belehnrmggeschah bei den großen Statthalterlehnen schon seit den sächsischenKaisern durch eine Fahne (das Zeichen des Oberbefehls; dahersahnenlehn), bei den kleinern mit dem Schwerte, bei den geist-lichen Lehnen in den ältesten Zeiten durch Ring und Stab, seit