Mediceer Liz
mit aller Kraft für ihre gerechte Federung thätig seyn wolle. In-deß scheint jene Wiedereinsetzung, so viel Theilnahme auch die erjtendeutschen Mächte, Österreich und Preußen, den mcdiatisirten Häusernbeweisen, nicht ausführbar, da eines Theils die altö Form desReichs nicht wiederhergestellt werden kann, indem die neue Gestal-tung Deutschlands nach einem höher:, politischen Gesichtspunkte,der jede Zerstückelung der Einheit des Ganzen durch Bielherrschaftausschließt, entworfen werden soll, andern Theils aber durch frühereVerträge mit mehreren in den Bund gegen Frankreich aufgenomme-nen Rheinbundesfürsten ihr voller Ländcrbesitz ihnen gewährleistetworden ist. Gleichwohl, wird man auf dem Wege gütlicher Unter-handlungen den Mediatisirten einigen Ersatz zu verschaffen suchen.Sie selbst haben durch eine an die Fürsten von Metternich und vonHardenberg gerichtete Note ihre ehemaligen Gerechtsame wieder inAnspruch genommen, und den Wunsch erklärt, daß ihnen Mitwir-kung bei den Berathungen über die Verfassung gestattet, der bis-herige gefährliche Zwischenzustand aber aufgehoben, ein Bundesge-richt hergestellt und die erbliche Kaiserwürde dem Hause Österreichübertragen werde. Zwei mediatisicte Fürsten, der Erbprinz vonEolms und der Fürst von Wied-Neuwicd, haben überdies in einerNote vom 27sten December 1814 gegen die vom Hause Nassauim September 1814 aufgerichtete landständische Berfassung, nachwelcher sie als Unterthanen des HauseS Nassau erbliches Sitz- undStimmrecht auf der adeligen Bank der Stände haben sollten, aus-drücklich in Wien protestirt, und gegen jedes Unterthanenverhäll-niß zu dem Hause Nassau aufs feierlichste sich verwahrt. Die Ent-scheidung dieser Angelegenheit war im Januar 1815 «Och .nichterfolgt. So augenscheinlich das den mediatisirten Häusern wieber-fahrne Unrecht ist, so gewiß ist es doch auch, daß die allgemeineWohlfahrt des deutschen Bundes zunächst auf der Kraft einigerwenigen mächtigen Schutzstaatcn beruht; wollte man die alteBielherrschaft der deutschen Dynasten wieder herstellen, so könntensämmtliche freie Reichsstädte mit gleichem Recht« dasselbe verlan-gen; die Sicherheit des Ganzen aber würde durch eine solche Zer-splitterung der Macht mehr als je gefährdet seyn. ir.
Mediceer. Nicht eben selten ist es, Geschlechter aus demBürgerstande durch Gcwerbsleiß und Glück zu großem Reichthumgelangen zu sehn. Reichthum aber gewährt Einfluß, und dieserRang und Ansetzn, welche ihn noch vermehren. So ist es den» indemokratischen Freistaaten kein Wunder, Familien von früher un-bedeutendem Namen nach einigen Generationen plötzlich unter denNegiercrn des Staats, ja wohl allein an der Spitze desselben zufinden. Die Geschichten der griechische» und italienischen Republi-ken sind voll von Beispielen der Art. Aber gewöhnlich sehenwir, nach der Wandclbarkeit ihrer Stützen, des beweglichen Reich-thums auf der einen und der BolkSgunst auf der andern Seite,solche Häuser eben so schnell als sie gestiegen, auch wieder fallenund andern, die .sich indeß gehoben, Platz machen. Wenn aber einsolches Bürgerhaus sich Jahrhunderte im Flor erhält, unter stetemWechsel einander verschlingender Parteien immer oben ausschwim-uwnd, wenn sein Einfluß in dieser Zeit allmälich, aber unaufhör-lich gewachsen, endlich zur Alleinherrschaft wird, und als solchewiederJahrhundcrte sich behauptet, so daß seinj fürstlicher Glanz erst mitder Existenz des Geschlechtes aufhört:! in einem solchen höchst seltnen