Band 
Sechster Band. M und N.
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Hanau zu priratistren. Hier legte er für junge Leute eine Staats-und KanzleiakaLemie an, welche ihm seine Tage sehr angenehmmachte, und von welcher ihn nichts zurückzuzieh» vermochte, alsder Ruf, welchen er 1751 als Landschastsconsulent in sein Vater-land erhielt. Leider ging er hier traurigen Erfahrungen entgegen.Da nämlich zwischen dem Herzog von Wirtemberg und den wir-! tlmbergischen Landständen allerhand Irrungen und Streitigkeitenentstanden und Moser von dem Herzoge für den Concipirnten derwider ibn gerichtete» Schriften gehalten wurde, so ließ ihn derHerzog am isten Juli U75Y durch einen geheimen Cabinelssecretärnach Ludwigeburg beruien, und kündigte ihm selbst den Fcstungs-arrcst an. Noch am selbigen Lage wurde er unter der schärfstenBewachung nach Hohentwiel gebracht, und dort in einem sehr en-gen Arrest gehalten, in welchem ihm außer der Bibel, einem Pre-digt- und Gesangbuch weder Bücher noch Feder, Dinte und Papierzugestanden wurden. Seine Erzählung, wie er sich in dieser Lage,welche über fünf Jahre dauerte, die Zeit zu vertreiben suchte, ist! sehr interessant. Ohne ein einziges Mal während seiner Gefangen-! schast befragt worden zu seyn, mußte er am 2gsten September 1764auf Befehl des kaiserlichen Reichstzoftarhs losgelassen werden. Erbegab sich nun wieder nach Stutlgard, wo er die Genugthuungerhielt, von dem Herzog nicht nur für schuldlos erkannt, sondernauch als Landschaflsaonsulent wieder betrachtet zu werden, wiewohler als solcher nachher wenig, und seil 1770 gar keinen Antheil mehrI an den Geschäften nahm, sondern unter Beibehaltung einer lebens-länglichen jährlichen Pension von 1500 Gulden den Rest seiner TageI als Privatmann, größtentheils unter schriftstellerischen Arbeiten,verlebte. Am gosten September 1785 in seinem Lgsten Jahre be-säiloß er endlich sein thätiges und erfahrungsreiches Leben. Seine, vielfachen Erfahrungen, ausgebreiteten Geschäfte und weitiäuftigenj Verbindungen gaben ihm einen sichern praktischen Blick und Tact,der gegen die Kunstgcbilde der schwankenden Theorien früherer^ Elaalsrechtslehrer vortheilhaft abstach. Durch diesen, so wie durch> seinen ganz einzigen Sammlerfleiß, seine Freimüthigkeit und Grad-l heit und seine Ordnungsliebe gab er seinen Schriften einen Werth,welcher ihn zu einer rühmlichen Erwähnung in der Geschichte desdeutschen Staatsrechts berechtigt, wenn ihm gleich Tiefe und Fülleder Gedanken, Scharfsinn und eigentliche juristische und historischeTelehrsamkefti abging. Ganz vorzüglich verdient cs aber Bewunde-rung, daß ihn mitten im Gewuhle der verschiedenartigsten Ge-schäfte der fromme kindliche Sinn nicht verließ, den er bei allenVorfällen seines Lebens so unverkennbar äußerte. Sein Fleiß war, unermeßlich; die Zahl aller seiner Schriften beträgt 404, von denend>er nur erwähnt werden können: Grundriß der heutigen Staats-bwfaffung von Deutschland, Tübingen 1754, 8.; deutsches Staats-kscht, 5a Theile nebst 2 Bänden Supplemente und einem Band Re-gster, Nürnberg i7Z7ff. 4. Ein ausführliches und vollständiges Werkvom ganzen deutschen Sraatsrechte in lauter einzelnen Büchern (über25 Quartbände); deutsches Staatsarchiv, Hanau und Frankfurt,^ 75 i ff. iz Quarkbände u. s. w. Seine eigne Lebensbeschreibungr^Aufl.) erschien in 4 Theilen, Frkf. u. Leipz. 1777-8Z. 8. Nochwdze hier das Urtheil einen Raum finden, welches sein ebenfalls! westlicher Sohn, Friedrich Carl von Moscr, in seinem patriotischenl Archiv (gr B. Frkf, u. Leipz, 1786, 8,) S. 550 s. über ihn fällt: