Band 
Sechster Band. M und N.
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Nahrungsmittel S79

haut wird. Eben so macht der Zusatz von zu vielem Gewürzt sonst«elunde Nahrungsmittel ungesund, weil die Gewürze gar keine er-nährenden Stoffe sind, sondern ihre eigne Natur gegen die Ver-dauungskrasr behaupten- Und als besondre Reize auf besondre Theiledes Organismus wirken. Den Gebrauch der Gewürze bat der Luxusund verwöhnte Geschmack leckerhafter Menschen eingeführt- da mannickt mehr vm Ich zü ernähren, sondern um den Gaumen zu kitzeln-<i^ und die Eßlust auch ohne das Bedürfniß aufzuregen suchte.Endlia, ist bei Bestimmung der Gesundheit eines Nahrungsmittel»noch die Rücksicht auf den Stand der BerdauungSkrast nothwendig.xü> einen ganz gesunden robusten Menschen ist manche Speise nochleicht verdausich und nahrhaft, die ein schwächlicher nicht gut ver-dauen und zur Ernährung benutzen kann. Im Allgemeinen kauetman also nur sagen, ein Nahrungsmittel sey gesund, wenn es hin-länglich mit ernährenden Stoffen versehen, leicht austLslich und dasher verdaulich und der Verdauungskraft des Menschen angemessensey. Es ist eine Pflicht der öffentlichen Polizei, darauf zu sehen,daß alle Nahrungsmittel, welche zum Verkaufe gebracht werden,keine schädlichen Eigenschaften haben. Besonders ist dies bei den all-gemein nothwendigen RahrungsmitteM der Fall, welche Bolksbedürs-niffe sind. Daher muß eine gute Polizei darüber wachen- daß dasGetraide nicht verdorben- stockend und angelaufen, das Korn be-ssnders nicht mit dem sogenannten Mutterkorn oder KornzapftN,mit Schwindelhafec (der vorzüglich oft in der Gerste sich befindet) unddergleichen verunreinigt sey. Das Mebl darf nicht mit fremdarti-gen Theilen, Sand, Gyps u. dergl., verfälscht seyn. Das Brot mußgvt gesäuert und völlig ausgebacken, nicht mit Alaun, um es weiß jltmachen, und mit Jalappenpulver, uln die stopfende Eigenschaft wiederaufzuheben, versetzt seyn. Unter den Gemüsen dürfen keine giftige»seyn, z. B.. Schierling anstatt der Petersilie, Schierlingswurzelnanstatt der Pastmakwurzeln- giftige Schwämme Unter den eßbaren.Keim Verkauf des Obstes muß darauf gesehen werden, daß es gehi»rig reif und nicht zu bald eingesammelt worden sey, wie z. B. häu-fig Mit den Heidel-, Preißels-eeren, Erdbeeren, Pflaumen u. m. ä.geschieht. In Ansehung der Flerichrahrung muß die Polizei darauf se-hen, daß kein krankes Vieh geschlachtet werde, daher jedes Stück »o»eigens dazu bestellten Fleischüe chaurrn erst untersucht werdensollte, ehe es geschlachtet werden darf. Auch den Försternsollte es durchaus verboten seyn, das sogenannte Fallwilb-p«t, das oft schon in Fäulniß übergegangen-, und der Gesund-heit höchst nachtheilig ist, aus Gewinnsucht noch verkaufen zu lassen.Auch auf den Verkauf der Fücbc muß die Polizei Acht habeff, damittodte Fische und strebst, kranke, eingesalzcne und verdorbene Fische,solche, die durch betäubende Mittel gelangen worden sind, u. s. w.nicht verkauft werden. Die Nahrungsmittel haben bestimmten undwichtigen Einfluß auf die Gesundheit, das Leben, selbst auf den Eha«kalter des Menschen. Er ist stiner physischen Anlage sowohl zur ve-getabilischen als animalischen Nahrung angewiesen. Indessen lehrtsowohl Theorie als die Erlahrung, baß animalische Kost die festenTheile hes Blutes, den Faserstoff und daher die Energie des Muskel-systems schneller vermehrt, zu enkzündUchen fauligen scorbutischenKrankheiten geneigt macht, und selbst zu einer merklichen Rohheit undHeftigkeit der Charakters den Grund, legt; dagegen Pflanzennahrungein leichtcres, flüssigeres Blut erzeugt, aber schwächere Muskelfaserndildet, zu Krankheiten von Erschlaffung und Schwäche geneigt macht.