Vezier Diaticum 331
-km ehemaligen Königreiche Polen war das im I. 1652 zuerst ge-genne Verspiel durch ein Gesetz als ein beständiges Recht festge-stellt, daß auf dem Reichstage ein einzelner Landbote durch seinenWiderspruch ( 7 <fio porwalain, r.h erlaube es nicht) die von denübrigen Mitgliedern genehmigten Schlüsse ungültig machen, und,wie man sich ausdrückte, den Reichstag zerreißen konnte. DemKöniae von England steht das Recht zu, einer von beiden Häu-sern des Parlam>nts genehmigten Bill seine Genehmigung zu ver-weigern; ein Recht, von dem dze englischen Könige selten Ge-brauch gemacht haben. Im Anfange der französischen Revolutionwurde von der (178Y) noch zu Vecfaillis berathschlagenden Natio-nalversammlung d.e Macht bestimmt, welche der König! habensollte, die Lecrete der Nationalversammlung, wenn sie ihm nichtgefielen, zu verwerfen. Man nannte diese Gewalt, die man ihmzuaestand, ein Veto »irspsn sivum. Sie sollte nämlichdarin bestehen, daß des Königs Verweigerung seiner Zustimmungnur einstweilen wider die Beschlüsse einer Nationalversammlungund während der folgenden gelten, aber in der dritten seine Kraftverlieren sollte, wenn dieselbe auf dem ersten Beschlusse bestünde.Las Gehässige in diesem Beto schien dadurch sehr gemindert zuseyn, weil seine Wirkung nickt bleibend war. Aber der erste Ver,such, den der König in der Folge machte, dieses Veto suspeiwi-vum auszuüben, brachte ihn ins Verderben. Der pariser Pöbelgab noch überdies ihm und der Königin die Spottnamen: Herrund Madame Bete.
Vezier (Wessier) ist bei den Türken ein Ehrentitel, denalle Bassen von drei Roßschweifcn, d. h. die vornehmsten Baffenhaben. Außer diesen gibt es zu Eonstantinvpel noch sechs Vcziers,welche man Vezier von der Bank, d. h. des Staatsrathsnennt, weil sie Sitz im Divan haben. Es werden dazu rechts-kundige Männer, und die schon andre wichtige Ämter bekleidethaben, gewählt. Doch haben sie keine entscheidende Stimme indiesem Staalsrathe, sondern können nur ihre Meinung sagen,wenn der Großvezier sie darum befragt. Sie haben nur einenmäßigen Gehalt, aber den Vorzug eben so einen Turban — da«eigentliche Unterscheidungszeichen des, Ranges bei den Türken —als der Großvezier zu tragen, und den Namen des Großsultansunter die Befehle zu schreiben, welche in die Provinzen ergehen.Bon ihnen ist der Großvezier (s. d. Art.), Vezier Azem, d. h.Haupt des Staatsraths, unterschieden. Dieser ist der Stellver-treter des Großsultans, dirigirt dre Berathschlagungen des Di-vans, und entscheidet allein. Der, welcher zum Großvezier er-nannt wrd, erhält ein Siegel, aus welchen der Name des Sul-tans gestochen ist, und welches er immer aus der Brust tragenmuß. Durch dieses Siegel ist er bevollmächtigt, im Namen desGroßsultans unumschränkt zu befehlen.
Liaticum (Lat. von vi?., Weg, Reise), Geld oder Mund-vorrath, den man auf der Rette bei sich hat, oder Jemanden zurReise mitgibt; daher ein Reisegeld, Zehrpfcnnig; auch wird eSals ein schonender AuSvruck für Almosen gebraucht. — Bei denEatholiken wird die Communion so genannt, die einem Ster-benden — gleichsam zur Reife in d;e Ewigkeitgereichtwird. "