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Zenhter Band. To bis Z.]
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^ Zettelbank 745

Zettelbank, Cr'rculattonsbank, ist die Bankanstalt,welche Zettel, sogenannte Banknoten, die auf einzelne bestimmteSumme» von Münze lauten, in Umlauf setzt, mit dem Verspre-chen, den Nennwerth dieser Roten baar auszuzahlen jedem Lnha.der, welcher dieselben der Bank zur Umtauschung gegen haare'Münze einreicht. Anstalten dieser Art können selbst von einemeinzelnen Privatmann, welcher das eichoderliche Vermögen dazubesitzt, errichtet werden, gewöhnlich aber schießen dazu mehrereihre Kapitale zusammen und wählen einen Director zur Leitung des. Ganzen. Über die Antheile der Eigenthümer des Bankfonds wer-den Verbriefungen ausgefertigt, welche Aktien heißen, die Ei-genthümer selbst heißen Aktionäre, und der unter dieselben zu»ertheilende Gewinnst der Anstalt wird Dividende genannt; sjenachdem letztere großwder klein ist, haben die Aktien eine höhereoder geringere Geltung. Eine Banknote ist nichts weitkr als eil;

' Wcchselbrief, ausgestellt auf die Bank selbst, der zu jeder Zeitzahlbar ist, und dessen baare Zahlung man nur um deßwillen nichtbetreibt, weil man sicher ist, oder vie-mehr zu seyn glaubt, steerhalten zu können, wann man will. Die Dividende ober der Ge-winnst der Theilhaber der Bank beruht darauf, daß die Bank, solange ihr Credit feststeht, d. h. so lange der Glaube »«erschüttertbleibt, sie werde ihr Versprechen wegen baarer Zahlung der Rotengewiß erfüllen, nicht den ganzen Betrag der ausgegebenen Notenbaar in ihrer Casse zu haben braucht und daher einen Theil des-selben zu anderwciten vortheilhafcen Geschäften verwenden kann.Setzt die Bank keine größere Summe mittelst Noten in Umlauf,als der zur Umwechslung der Roten gegen baare Münze bestimmte,in ihren Koffern verwahrte Fonds beträgt, so ist kein Gewinnstfür die Theilhaber der Bank denkbar; wenn aber die Bank z. B.Noten über 4 Millionen Rthlr. gegen sichere Unterpfänder ausleihtund nur eine' Million Rthlr. zur Deckung der einzureichenden No-ten baar liegen läßt, so wird nach Abzug der durch die Verferti-gung der Zettel und durch die Verwaltung der Bankanstalt veran-laßten Kosten ein Überschuß als Dividende bleiben, welcher denBetrag der gewöhnlichen Zinsen des hinterlegten Bankfonds in derRegel weit übertrifft..— Die Geschäfte einer Zettelbank bestehengewöhnlich darin, daß sie gegen sicheres Unterpfand auf beweglicheund unbewegliche Güter Darleihen gibt, Wechsel kauft und verkauft,auch den Betrag guter Wechsel vor ihrer Verfallzeit gegen Abzugder hierbei üblichen Zinsen vorschießt. Abgesehen von dem Ge-winnste der Theilhaber der Bank sind die Vortheile,' welche demverkehrtrekbendem Publicum aus einer solchen Anstalt erwachsen,ausnehmend wichtig; große Summen können nämlich weit leichtermit Papier als mit baarer Münze bezahlt werden, man erspartbei jenem die Mähe des Zählend, ist weniger Irrthümern undGefahren ausgesetzt und braucht insbesondere aufReisen des Trans-ports wegen nicht so verlegen zu seyn, wie bei diesen. Der Diebentdeckt die Noten nicht so leicht, wie baare Münze und soll einsSchjild an einem entfernten Orte abgetragen werden, so kann«an die Noten durchschneiden und die zweite Hälfte absenden,wenn die Nachricht von der glücklichen Ankunft der ersten einge-gangen ist; wird eine Note durch Zufall vernichtet, so verliertfreilich der Privatmann, der sie verlor, aber für die Nation gehtnur ein Bkättchen Papier verloren, kein wirkliches Gut, wie bei