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sondern. I» Sachsen find zu Zwickau die Sträflings in zweiClassen, die härtere und gelindere, abgetheilt. Eine gleicheVerfügung wurde such in der im Jahre i8ri zu Lichtenburg ,errichteten Strafanstalt getroffen. Luch erkannte die sächsischeRegierung die Nothwendigkeit, GsmüthSkranke und Waisen, de- >»en man in frühern Zeiten denselben Aufenthalt mit den Sträf- !lingen angewiesen hatte, abzusondern, und jede Classe in eignenAnstalten unterzubringen. — Unter allen Büchern, die überzweckmäßigere Einrichtung der Gefängnisse und Zuchthäuser ge-schrieben worden, behauptet unstreitig des edcln Britten John Ho- >wards (s. d. Art.) oft aufgelegtes Werk den Borzug. (S. auch: !Über Gefängnisse und Zuchthäuser, im Auszuge a. d. E. des Ho-ward, von Köster, -Leipzig 1780.) Auch er dringt auf eine Ab-sonderung der Znchtlinge in gewisse Classen, nach den Graden ih-rer Verbrechen und Bergehu'ngen, und auf'einen Unterschied in ih-rer übrigen Behandlung, z. B. in Ansehung der Kost, der aufer-legten Arbeiten, des Genusses mehrerer oder minderer Freiheit rc.Sein Landsmann Macfarlan, und dessen deutscher Herausgeber, 'Garde (I. MscsarlanS Untersuchungen über-die Armuth rc. a. d.

E. mit Zu-ätzen von Garve, Leipzig 1785), stellen eben dies alsdas sicherste Mittel dar, die Einrichtung der Zuchthäuser zu ver-bessern. Es läßt sich freilich dagegen einwenden, daß diese gut-gemeinten Vorschläge nicht überall ausführbar sind. Sehr vielhängt hierbei von dem Charakter und dem Benehmen des Haus-verwalters oder Vorstehers einer solchen Anstalt ab, und es fehltnicht an Beispielen, daß die gute Verfassung, die irgend einerAnstalt dieser Art unter einem ganz dazu geeigneten Vorsteher hatte,unter seinem minder fähigen Nachfolger in Verfall gcrieth. Wasvon Seiten des Weligivnslehrers für die moralische Verbesserungder Züchtlinge gethan werden könne und müsse, hat Wagniz inseiner Schrift: Über die.moralische Verbesserung der Auchthausge-fangenen, Halle 1787, gezeigt. S. auch: Wagniz Nachrichten undBemerkungen über die merkwürdigsten Zuchthäuser in Deutschland,

2 Lh. Leipzig 179t fgd. — Über Zuchthäuser und Zuchthausstrafenrc. von C. E. Wächter, Stuttgart 1786, und Dr. Knötzschker: VonVerbannung der Missethäter zur Bergarbeit, Leipzig 179^.

Zucker ist ein« süße Substanz, die in vielen Vezetabilkenvorkommt, crystallisirbar, verbrennllch und durch Währung inWeinge:st zu verändern ist. Er leuchtet, wenn er im Finsterngeschlagen wird; duuch .Salpetersäure wird er in der Siedhchein Zuckersäure verändert. Man kann ihn durch Eindicken desabgeklärten Saftes der Weintrauben, der Möhren, Runkelrübenerhallen. Hundert Pfund Runkelrüben liefern durch Auspresse»ihres Saftes^ der sogleich geschäumt und mit Kalk geklärt wird,durch nachheriges Einkochen und Abscheiden von allen trübenTheilen zwei Pfund guten Zucker. Der Saft der Ahornbäume !

gibt mit Blut und Kalk behandelt ebenfalls Zucker. Der mehrste !

aber wird aus dem Zuckerrohre gewonnen. Schon die SoldatenAlexanders des Großen sollen auf dem indischen Zuge Rohr mit -

süßem Safte gefunden haben, auch erzählt man von den Kreuz« /

sahrcrn, daß sie das jetzige Zuckerrohr von Tripolis mitgebrachthatten. Mit Gewißheit aber ist nur so viel bekannt, daß es im ^töten Jahrhundert in Sicilien einheimisch war und von dort rgrhdurch den Horzvg von Wisla nach Canaria und Madeira gepflanzt