Verfassung 8»<,
König würd», vereinigte er die Domäne», weiche er besaß,mit dem königlichen DomLn, und bildete so ein neue« große« Dv-män, welches die Domänen der Vasallen durchschnitt, indem ersich von den Mündungen der Somme bis nach Bloi« erstreckt«.Stach und nach vereinigte er und seine Nachfolger immer mehr Do-mänen mit dem königlichen Domän, nachdem EudeS, Graf von Ar-pin, mit dieser Bereinigung den Anfang gemacht, indem er sein»Grafschaft Berry an den König abtrat. Theil« durch Heirath,theil« durch Kauf, theils durch Krieg waren zu Carl« VH. Zerrenschon alle Domänen der Vasallen mit dem Krondomän verbunden,und bloß das der Herzoge von Burgund war noch übrig. Indemso alle klein« Grasten in einen großen verschmolzen wurden,mußten natürlich die Unbequemlichkeiten, die aus den kte'nen Staaeten entstanden waren, wegfallen, wozu besonder« gehörre: ihrRecht, sich zu bekriegen, ihr Recht zu münzen, ihre besondern Ge-richtesprengel u. s. w. Indem die königliche Münz« münz», er-hielten alle Münzen gleichen Werth, so ungleich sie früher gewe-sen. Indem der KLnigSfriede herrschte, konnten die einzelnen Pro-vinzen sich unter einander nicht mehr bekriegen und bei der Anle-gung von Landstraßen und Canäle» wurden jetzt bloß allgemein«Verhältnisse berücksichtigt, statt daß bei der frühern Verschieden-heit der Territorien fast nichts Gemeinsame- konnte zu Stande kom-men. Earl der Große hatte überall Städte angelegt und be-günstigt, um die rohe Zeit zu zähmen, und indem der Geldreich-thum und die Gewerbe mächtig wurden, hatten die Könige an ih-nen immer eine Hülfe gegen ihre mächtigen Vasallen, die sehrschwer an die Unterwerfung unter die Krone gingen, da thrDs.män ursprünglich so frei und ,o bevorrechtet gewe-sen, wie da« königliche. Ungefähr in fünf Jahrhundertenhaben die französischen Könige mir Hülfe der Städte und des drit-ten Standes es dahin gebracht, daß der Staat die Einheit erhielt,die er jetzt hat, daß die kleinen Staaten, au« denen er früher be.stand, verschwanden, und daß sich das Ganze in ein zusammen-hängende« und gleichförmige« Königthum verwandelte. Wenn mansetzt von Verfassung redet, so geschieht es häufig so, al« wenndies eine ganz neue Erfindung wäre, und al« wenn vor i/gy nochkeine vorhanden gewesen. Alle diese kleinen Staaten halten ihr«Verfassung, die für ihren Zweck wohl geordnet wir. Al« aberda« Geld und die Städte mächtig wurden, als die Magnetnadelerfunden, Amerika entdeckt, al« der Welthandel eine neue Rich-tung genommen, al« die Buchdruckerei, die Zeitungen, die Ps-sten eine andere Art des gesellschaftliche» Zustande« herbeigeführt,da mußte sich die Gesellschcrit, wenn sie fortdauern wollt«, nachandern Formen bewegen, und sich eine andere Einrichtung und «ineandre Berfassung geben. — ES würde uns hier zu weit führen,von den verschiedene» Verfassungen reden zu wollen, die unter deneuropäischen Völkern Statt gefunden haben. Wir wollen hier nurvon dem gegenwärtigen Zustande der Gesellschaft rede» und darWott Verfassung in dem Sinne nehmen, in dem e« seit 1784gebraucht worden. Die kurje historische Einleitung, die wir vor-ausgesendet» wird Unt eine hinlängliche Basis gebe». Der Haus-vater ist das erste Element des Staate«. Er ist das Haupt de«kleinen Staates, den man eine Familie nennt, und vertritt diesen'» Wort und That, Frauen, KlUder, Gesinde stehen Unter der