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Verfassung 821
Meistbeerbten empfangen, indem sie vor den Richterstuhl der Wah-len gestellt werden. Tacitus sagt (ZZ, 878): „Denn alle Nationenund Städte werben entweder vom Wolke oder den Vornehmsten odervon einem Einzigen regiert. Ein Staat, wo das Beste von jeder dieserdrei Regierungsformen vereinigt erscheint, ist leichter anzupreisenals hervorzubringen und kann, wenn er auch einmal zur Wirklich-keit kommt, von keiner Dauer seyn." Das Urtheil eines Mannes,der so viel über Stuatsverfaffung nachgedacht und so sehr in dergroßen Welt gelebt, ist von einem großen Gewichte. Aber Taci-tus kannte die neuen Formen der, Gesellschaft nicht, welche dieseangenommen, seit durch die Erfindung des Papiers, der Druckerei,der Zeitungen und der Posten eine öffentliche Meinung andrer Artentstanden ist, welche über die ganze Fläche d.s Staates zerstreutist, und nicht bloß in der Hauptstadt concentrirt, wie in den Staa-ten der Alten. Das flache Land und die Städte in den Provinzenreden ebenfalls mit, und da sie die Mehrheit der Stimmen haben,da H aller Einwohner immer auf dem Lande wohnen, so kann keineFaction in der Hauptstadt gegen sie auskommen. In diesem Vec-ständigtscyn über das allgemeine Interesse des Staates liegt dieMöglichkeit der Erhaltung der StaatSeinrcchtung und dieses istjetzt durch den leichten Verkehr, in welchem alle gebildete Männermit einander durch Bücher und Zeitungen stehen, leichter möglich,als zu dcn Zeiten der Römer. Soll die öffentliche Meinung gutusiterrichtet seyn, so muß über das Öffentliche auch öffentlich gere-det werden. Dieses geschieht in der Kammer der Gemeinen, inwelcher die Minister mit dcn Verständigsten des Landes die Ange-legenheiten desselben verhandeln, und indem diese Verhandlungen inden Zeitungen gedruckt werden, verbreitet sich eine große Verstän, .digkeit über die Landessmgelegenheitcn, da jeder hört, wie dieMänner darüber reden, die ant besten unterrichtet sind, und dieF sinddoch unstreitig die Minister. Roch ein Umstand darf nicht uner-wähnt bleiben, der ungemein zur Erhaltung dieser Verfassungbeiträgt., wann sie einmal im Staate vorhanden ist. Der Fürstlernt alle Talente kennen, die in der Nation vorhanden, da diesedurch den natürlichen Mechanismus der Dinge in die Höhe getra-gen werden, selbst wenn sie auch bloß als Advocat oder Zeitungs-schreiber ihre politilche Laufbahn anfangen. Unter diesen Talentenwählt er seine Minister. Er hat keine Ursache, daß er den be-schränkten Köpfen den Vorzug geben sollte, und am Ende haltsich auch einer Kammer gegenüber immer nur ein talentvol-les Ministerium. — Denn sobald größere Talente in derKammer sind, muß entweder das Ministerium fallen oder es mußsie an sich ziehen und in sich aufnehmen. Hierdurch kommt esbann, daß stets die größtenLalente im Ministerio sind, wie man auchjetzt solches in Frankreich steht, wo von Allem, was in der Kam-mer gesprochen wird, stets das beste, das klarste, das stärkstevon der Seite der Regierung und der Minister kommt. Eins Re-gierung , die stark ist und aus großen Talenten besteht, ist zugleicheine kühne, und eine solche geht nicht zu Grunde. Hierzu kommtnocb, daß bei dieser Staatseinrichtung das Ministerium immer aus> gleichartigen Elementen besteht — indem es sich durch eine Coali-! twn bildet — und daß es immer einig ist, weil es sich immervertheidigen muß. Ein Fürst von großem Geiste — so wie diebeiden Antonine es waren — wird eine solche Verfassung als die