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-22 Verfassung

würdigste erkennen und zugleich als die, in welcher eS ihm amleichtesten ist, das ganze Letzen des Staates zu überjehen und seinePflicht als Fü'-st zu erfüllen. Das Königthum ist keine Magistra-tur und ein Fürst soll nicht arbeiten wie ein Regierungsrath undnichts tkun, was einer seiner Diener eben so gut thun kann odervielleicht besser. Seines Amtes ist es, den Staat zu erhalten, in-dem er die Ordnung b-r Gesellschaft erhält, in der sie sich bewegt.Dir Bewegung selbst überläßt er aber der Gesell-schaft sowie der Natur die Folqeder Jahreszeiten.Ein solcher Sraat ist eigentlich eine Republik in monarchischenForm-n. Jeder Staat ist ein Gemeinwesen, jedes Gemeinwesen istnach Geictzen g-'ordnet. »nd ob die Einrichtung nun so oder andersKeMacht, öo die Maschine so o^er anders berechnet, das ist gleich,der Sraa- ist immer ein Gemeinwesen; und so lange man den Be-griff eines Gemeinwesens nichl verläßt, wird man jedem Gliededesselben immer seine richtige Stelle anweilen können, dem Könige,d«m Adel, den Ministern, dem Volke. An diesen Begriff des Ge-meinweiens hat auch wohl Friedrich der Große gedacht, als ersagte: der Könjg.wäre der erste Beamte des Staates.Aber der Ausdruck war irrig, denn das Königthum ist keine Ma-gistratur — Jede GeieDchatt ist, so iv>e jede Ehe, göttlicher Na-tur, und in^em das Königthum der Gipfel der Gesellschaft ist undder Mittelpunkt aller Institutionen, ist in ihm lenes Göttlichein höherem Grade vorhanden, als in jedem andern Theile derGesellschaft, so wie im Haupte des Menschen mehr von jenemgöttlichen Lichte wohnt, als in seinen übrigen Gliedern, obgleichalle zu dem elben Körperbundc gehören. Aus der Lehre des Papst-thums hat sich ein Wahnbegrlff von der göttlichen Sendung derKönige entwickelt, und aus diesem jene Lehre des blinden Ge-horsams zu dem die Völker verpflichtet wären, weil ihnen Gottdie Könige als »eine Statthalter gesendet. Diese Lehre hat Eng-land lana-e bewegt, und die Sruarts, welche sie behaupteten, umeinen der schönsten Throne von Europa gebracht *). Bei denGermanen konnte jeder Hausherr (Wehre), der in eine Mannie ge-treten sich von dieser trennen und in den Naturzustand des Koie>g>s zurücktreten, vermöge der Guverainen Gewalt die in jedemHau-vatcr wohnte der auf seinem Ackerhofe und dessen Umwallungals Priester und König herrschte. Indem nun die Gesellschaft sichgegen ihn bew rffnete, strafte sie ihn, wenn er unterlag, nicht j»r»tiriperii, sondern jure Kolli. Und so ist es auch noch, und olleIi-tnerei, die man über die Rechtmäßigksit des Aufruhrs geführt,ist l.er, wenn man nicht von diesem Gesichtspunkte ausgeht <s.d. Art. Aufruhr). Es leidet keinen Zweifel, daß jeder Hausherrsich von dem Staatsvereine, in den er getreten, wieder lossage»

*) Das 6ratia r>ei, welches die Könige tn ihren Titeln haben, ist argdern Ursprungs Bei o»n Germ neu konnt! kein Mann dsn'andir»strafen, da all! in ihrer Wehre mit ptiesisrlicher und königlicher Einwalt herrschten. Nur der Priester der Mann! war heim Zuge d<«Emeralgewaliiger U' d er konnte strafen , allein nicht auf Befehl eirüiMenschen sondern als auf den Befehl GotteS, „giatia Del." Hütdurch blieb die Würde des Mannes uugekrönkt. Die gesalbten König«nahmen dieses grariaOei mit in ihren Titel als Zeichen, dsß die htie-sterltchs und königliche Würde in ihnen vereinigt sey.

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