Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
Seite
147
JPEG-Download
 

Auswanderung 147

überall, die in seinen Staaten zerstreuten Kräfte und Talentedurch weise, dieselben richtig würdigende Männer auf den Punkthinzuleiten und zu concentriren sucht, welcher zu einem den Be-dürfnissen der Ration und der Zeit angemessenen höhern Ziele führt.Das Ansehen, welches der Staat den Künsten dadurch verleiht,daß er sich der Aufregung und Begünstigung der Talente, der mög-lichen Hebung aller äußern Hindernisse eines freien Wirkens, durchAufgaben zu Denkmälern, vorzüglich der Nationalgefchichte undReligion, und dem Wohlstände der Nation angemessenen Verzie«rungen und Verschönerungen der öffentlichen Versammlungsörter,durch Belohnungen des Ausgezeichneten, und Würdigung des Ge-leisteten durch Abstimmung kunsterfahrner Männer annimmt, machtdie Kunst und Industrie zu einer wahrhaft nätionellen Anstalt,und wirkt nothwendig bildend auf die Ration zurück. Dgnn mußaber auch das Äußere dieser mir jedem Jahre wiederkehrendenAusstellungen des Zweckes würdig, die Anordnung der aufgestell-ten Werke sinnig, ohne Willkür und Parteilichkeit, die dabei aus-zuwerfenden Aufgaben sinnreich und treffend gewählt, manmchfal-tig, der Kunststufe des Volks angemeffm und der religiösen undübrigen Cultur nicht widersprechend seyn. Auch müssen alle ä-uße-ren Störungen von der öffentlichen Beschallung entfernt seyn, undUnsittlichkeiten, welche sich laut und öffentlich äußern, aus diesenPropyläen der höhern Bildung verbannt werden. — Kunstausstel-lungen, diesem Ideale bald mehr, bald minder nahe, finden wirin den Hauplstädten der gebildetsten Länder, als den Mittelpunktenhöherer und geselliger Bildung, z. B. in London, Paris,feit 18I2 eine Ausstellung der Werke vaterländischer Künstler inWien, wrlche sich an die Akademie der bildenden Künste daselbstanschließt. Man sehe die treffliche Rede, mit welcher der österrei-chische Staateminister Graf von Metterinch diese, Anstalt cröffete»(R. leipz, Literaturzeilung Nr. ög, igiZ, und Fr. Schlegelsdeutsch. Museum, Marzheft iZig); ferner in Berlin, Dresdenund vor einiger Zeit unter Göthe' s Direktion >n Weimar. 1 AAuswanderung ist die freiwillige oder gezwungene Ver-fassung eines bisher bewohnten Ortes.oder Landes für seine Per-son sowohl, als auch zugleich mir Habe und Gut, um sich an ei-nen andern Orr oder in ein anderes Land zu begeben und darin-nen seinen Wohnsitz aufzuschlagen. Hingegen Auswanderung s-recht— jux «r»iAi-,iicIi — ist die Befuaniß und'Freiheit, in ge-wissen Fällen ungehindert aus einem Orte oder Lande wegziehenzu dürfen. Zur Auswanderung war ehedem jeder Freie, Freige-borne und Freigelassene berechtigt, sobald es ihm an einem Orteund in einem Lande entweder wegen Unsicherheit seines Eiaenthums,^ahrlosl'gkeit und aus andern Ursachen, oder wegen .stedrükunge.' Abgaben und Auflagen, durch Beamte und durch Einschränkung

in^r,ls^lviffensfrciheit Allein da durch die Auswanderung

Etaar entnölkert wird, woraus sowohl in den Staatseinkünf-ten und physischen Kräften, als auch in Ansehung der Rahrungs-dn>" > . "" großer Nachtheil entstellt'; so hat man gegenwärtig, Wanderung, unter Bedrohung harter Strafen, in allenein--^ verboten, und nur noch erlaubt, innerhalb d-r Gränze»festes aus einem Orte in den andern zu ziehen. Allein«.jAflAe Erfahrung b«w?is't, daß Verbote nichts fruchten, da« r Natur detz Menschen gar nicht angemessen sind. Der ein-

18 *