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jedes Bollwerk 5 bis 600 Mann; für jedes Hvrnwerk und jetiian^re große Außenwerk Soo Mann mehr; für jede abgesondert«Medcure 150 Mann; für jedes abgesonderte Fort nach seiner Geiß«6 bis 800 Mann. Die Cavallerie bestimmt er auf den jehntt»Theil der Infanterie.
Beschneidung ist die bei mehrere! Völkern, welche in heiße»Ländern leben, herrschende Sitte, die Vorhaut d>S männliche»Guedes abzuschneiden. Das älteste Volk, wo diese Sitte herrsch»,sind die Ägypt er, und noch wird dieser Gebrauch bei den Url»wohnern Ägyptens, selbst b.i den christlichen Copten, auch beiden übyssimern (die sich bekanntlich zu dem Christenthum« beken-nen) und bei andern afrikanischen Völkern, welche ihn eben so mtdie Lbysstnier von den Ägypkiern empfangen zu haben scheine»,gefunden. Am merkwürdigst.-,« ist die Beschneidung oer Jude»,welche als eine uralte Gltte, durch welche sich die Nachkommt«Ä.rahams von andern Völkern unterscheiden sollen, bei diese»!Volke herrscht. Sie wird von den Juden als ein uon Gott fest?angeordneter Gebrauch bekruchtet, und an jedem gebornen Zude»acht Tage nach der Geburt vollzogen. Sie ist die Handlung,durch weiche der Beschnittene gleichsam Nationalist»,, zu eine»,Mitgiiede des Volks Gottes geweiht wird. Moses führte sie nichtein, sondern fand sie schon bei seinem Volke und bestätigte sie nutdurch sein Ansehen. Die mohamedanische Beschneidung ist wahr'scheinlich keine Nachahmung der jüdischen, sonder» ein uralter es'maelitischcr Gebrauch, welchen Jsmaeliter und Israelitin von >h>rem gemeinschaftlichen Vater Abraham erhalten haben. Mohn»»'Hat im Koran kein Gebot der Beschneidung gegeben, sie wo»schon Title seines Volks, und ward von demselben mit de«hamedamsmus zug eich in allen den Ländern, wo dieser GlaubtEingang fand, als ein heiliger Gebrauch eingeführt. Der wehncheiniiche Grund dieser Sitte liegt darin, daß sie die den Bewohn»»heißer Länder doppelt nöthige Reinlichkeit befördert, und daiEmanchen Krankhe.ten wehrt, daß sie aber die Fruchtbarkeit verweh're, ist eine irrige Meinung. Noch ist zu bemerken, daß es anl-eine Art der Beschneidung gibt, welche an dem weiblichen Mschlechte vollzog-n wird. In Ägypten beschneidet man häufig m»'hamedanifche Mädchen, und in Abyssinien werden beide Geschiehter beschnitten. I?. ..
Besitz nennt man sm weiter» Sinne dasjenige Verhalt»»einer Person zu einer Sache, vermöge dessen es ihr nicht nur Mfisch möglich ist, fortdauernd über dieselbe, und zwar in eige»'oder fremder Person, nach Willkür zu verfügen (physisch"»'!eigentlicher Besitz, Jnhabung, äerenrio), sondern auch die »ficht, dieselbe ausschließend zu behalten (snirnirs st-ttuenä»"dem Bewußt eyn jener physischen Möglichkeit verbunden, fort»»ernd vorhanden ist (Menralbesitz, intellcctueller Besitz). Auch to-pft der Geprnstano, welcher besessen wird, Besitz genannt.
Besitz ist aber an sich noch kein Recht zu besitzen, sofern ,
ein Factum, und als solches überhaupt au ssch li eßende-,.
füg ung über eine äußere Sache, welche mit dertiaüng entsteht. Dadurch Unterscheidet sich der Besitz (porscriauch vom Eigenthum« (iionittiiurn). Das Eigenthum setzt ei»stehendes Nechtsverhältniß Unter Menschen voraus, welches"!,Etaate vtllkommen Statt sinket, in welchem jedem ein Be'itz
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