Besseres Betrug 241
, lich zuerkannt wird. Unter Voraussetzung des Eigenthums ist der Besitz7 ein Reckt des Eigenthümer«, weiches er auch, unbeschadet seines Er-? genrhumsrechts auf Andere übertragen kann, und welches mehrereeinzelne Befugnisse (sich mit Gewalt im Besitz zu behaupten —
^ reieuiiv — die besessene Sache von jedem dritten Besitzer^ zurückezussdcrn — i-et vincilcario) umfaßt. Da aber so der Vesiy ein^ Lheit und natürliches Zeichen des Eigenthums ist, so gewährt^ er auch im < taste, er mag erworben seyn wie er wolle, >m strer-"j tigen und zweifelhaften Falle dem Besitzer einen Borzug gegen* jeden, der seinen Anspruch oder sein Eigenthum an der Sache Nicht^ beweisen kann, und jener wird, bis zum Erweise des Gegentheils,für den Eigenthümer gehalten. Auch gibt überhaupt die Dauer7 eines Zustandes, die Gewöhnung , an denselben, und die durch dreLänge der Zeit fester gewordene Aneignung und Verbindung der"s Kraft und Gewalt mit einem Gegenstände — kurz die allen An-spruch lähmende Gewohnheit, selbst da, wo der Besitz mit Rcchts-gründen bestritten «werden könnte oder ungern zugestanden nur»,
"r demselben einen solchen Schein der Ehrfurcht, daß man mft dem'' Dichter sagen kann: „wer im Besitz ist, ist im Recht, und hei-lig wirds die Menge ihm bewahren.''
chBessiöres. Im Jahre 1812 befand er sich mit der französi-schen Armee in Rußland, und im Jahre igiZ Deutschland, wo ihnvor der Schlacht bei Lützen am iften Mai eine Kanonenkugel todtere,
Bestreichen (flankiren) heißt von der Seite beschießen. D-Snächtlichen Feuers und Gebrauchs der Kanonen wegen müssen zwei»' Linien, welche einander bestreichcn sollen, senkrecht aufeinander" stihen. In diesem Falle ist die BerlheidigUng'g rasend; machenaber'die beiden Linien einen spitzigen Winkel mit einander, so -stsie einbohrend. Jene-vertheidigt den Graben, und hindertalso den Übergang über denselben; diese beschießt die Bresche, d. i.den hier eindringende» Feind im Rücken. Geschieht die Vertheidi.t" gung mit den gewöhnlichen Flinten, so dürfen die Linien nicht^ über 250 Schritt lang seyn.
Betrug. Die vorsätzliche Erweckung einer irrigen oder UN-richtigen Vorstellung bei einem Menschen, um ihn zu einem Ent-id schiusse bestimmen, heißt ein Betrug. Da durch eine solche>«> vorsätzliche Erweckung unrichtiger Vorstellungen der andere gerade-zu gegen seine Bestimmung behandelt und dadurch seiner Persön-lichkeir gänzlich entsetzt und zu einer bloßen Sache herabgewürdigtwird; so geht daraus schon von selbst hervor, daß es gegen äste>?' Sittlichkeit ist, sich irgend eines Betruges zu Schulden kommen zum lassen. Wenn ein solcher Betrug unter Personen, die einen Ver-u trag mir einander schließen, begangen wird; so versteht es sich»' übrigens von elbst, daß dadurch^ dem Ratarrechte nach, für den.
l'Nigcn, der den Betrug verübt, kein Recht erworben wird, ob->°s gleich die positiven Gesetze dem B-truge, wenn er nur nicht g.gen^ Normalien verstößt, nicht immer zu steuren im Stande sind.
- ">an aber zum Voraus seyen, daß der Betrögen« den Betrug
>» hacke wissen können, Und dessen ungeachtet den Äertrag eingegan-gen ist; so muß, den positiven Geseben zufolge, der Betrogenes m e Vertrag zu seinem Schaden erfüllen, vb'gle-ch auch hier dtezu ^ ^iner reinen Moralität gegen den Betrüger und für den« „ ""Seien sprechen durften. Je weniger nun also, wie hieraus
> rryelli, die bürgerlichen Gesetze, ihre« innern, nothwendigen G°«
^ k«k. («uppl. -so.) Iä