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Daus Daunstavr
ge am Losten zum erstenmale ein feindliche Fistle ,m Angestch,von Constantinopel erschien. Sie sollte durch ihre Gegenwart duangeknüpften Unterhandlungen unterstützen, richtete aber nicht«au«, vielmehr waren die Türken während der Unterhandlung«unter der Leitung des französischen Gesandten S-bastiani so eisrizbeschäftigt, Constantinopel gegen einen Angriff zu sichern, und duDardanellenschlösser in Verchcidigungsstand zu setzen, daß Duck-worth am 2ten März nicht ohne Verlust zurückfahren konnte, wo!ihm, seinem eignen Geständniß zufolge, acht Lage später über-haupt nicht mehr möglich gewesen wäre.
Dares, ein Phrygier, des Hephästos Priester, HectorS Er-zieher. soll die Belagerung Lroja'L auf Palmklätter geschriebn,haben (die phrygrsche Jlias). Das Werk, welches unter seine»Namen existirt, ist von Neueren untergeschoben. Ein anderer Trs-janer Dares kommt bei Virgil vor.
Darj es (Joh. Georg), ein in der Mitte des igten Jahr-jHunderts sehr geschätzter philosophischer Lehrer und Schriftsteller..Er war geb. zu Güstrow 1714, studirte zu Rostock und Jena, wwelchem letztern Orte er auch von 1733 an durch seine philosophi-schen und juristischen Vorlesungen (er hatte wegen seiner Anfech-tungen von den Theologen noch zuletzt Jurisprudenz studirt) sol-chen Beifall fand, daß Friedrich H. ihn 176z als geh. Rath undPros. der Philosophie nach Frankfurt rief. Hie- stiftete er auchdie königl. Akademie der Wissenschaften und beförderte durch keh-ren und Wirken bis an seinen Tod (1791) das Ansehn dieser Uni-versität aufs eifrigste. In seinen philosophischen Ansichten wicher sehr von dem herrschenden Wolfranismus ab, näherte sich da-gegen seinem Zeitgenossen Crusius mehr. Sein Verdienst b,-fland in einem deutlichen und lebhaften Vortrage seiner Gedank«,und in einer seinem Zeitalter angemessenen Bearbeitung der phi-losophischen Wissenschaften durch Compendien, vorzüglich des Na-turrechtS und der Logik. Auch nahm er die Cammeralwissenschastunter die Gegenstände des akademischen Unterrichts auf.
Darlehn — Darlehnsvert.rag (inutuuin), derVertra-,wodurch jemand einem Andern eine fungiblc (verzehrbare, vsi-.brauchbare) Sache, z. B., und am gewöhnlichsten, ei»,Summe Geldes, unter der Bedingung überläßt, daß er ihm bisselbe in gleicher Art und Menge nach Verlauf einer bestimmt«Zeit wieder zurückgebe. Eigentlich aber heißt nur die aufWei>e üdergebene Sache Darlehn. Beschränkt ist die Gültig»,,jenes Vertrags in Hinsicht auf Personen, welche unter fremd«,Gewalt stehen, und in Beziehung auf wuchernde Gläubiger, webche daher die Gesetze oft durch ein verschleiertes Darlehn, °-h. durch Verbergung eines gesetzwidrigen DarlehnS unter ei«rechtsgültige Form. zu umgehen suchen. .
j-Darmstadt (Hessen-). Der Großherzog entsagte >mAo--vember r8iz dem Rheinbünde, und trat den gegen Frankreich «>' ,liirten Mächte» bei. In Folge verschiedener, im Juni i8,b mn -Österreich, Preußen, Baiern und Churhessen geschlossenen u«- ,träge trat Darmstadt an Preußen das Herzogthunl Westph"»
-und die Oberhoheit über die Grafschaften Witgenstcr'n ab, a» loapIrn und Churhessen aber verschiedene Ämter, Ortschaften und ^hestSvechte, und erhielt dagegen: die Stadt Maynz nttt >dGebiete, *»b die Cantons Alzep, WormS und PfedderSH««, »» >