Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
Seite
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Dcidamela Deismus

Deich zu erhalten'), welche den Deichgcnoffen oder Deichbandsgenos-sen obliegt, ist eine Reallast, welche an dem Eigenthümereines Guts haftet, die also der Eigenthümer, nicht der Inha-ber, trägt, und von welcher keine Excmtion Statt findet. Grob!Nachlässigkeit in der Abtragung der Deichlast begründet das Spe-denrecht, nach welchem ein Grundstück, auf welchem die Deich-last haftet, nach einem gewissen Termin auch oieb Imsr» verkauftwerden kann. Bei außerordentlichen Fällen tritt die außeror-dentliche Deichlast oder Nothhülfe ein, welche darin besteht,daß alle fähige Bewohner eines Distrikts zur Hülfe aufgcfodertwerden können, damit das Wasser nicht durchbricht. Wenn durch«ine außerordentliche Roth dem Eigenthümer des GrundstücksSchaden zugefügt wird, so liegt allen Mitgliedern eines Deichbao-bes die Entschädigung ob. Die Bcrtheilung der Deichlast aber,welche große Schwierigkeiten hat, indem gewöbnlich nach dem Ver-hältnisse der Größe der Grundstücke der Schaden repartier wird,geschieht entweder so, daß jedem Bundesgenossen ein bestimmt«Deichantheil zur Erhaltung angewiesen, oder der Deichbau als gc>meinschaftlichc Sache . betrieben wird; Letzteres nennt man den fCommunsuß, nach welchem überhaupt größere Unternehmun-gen betrieben werden. Auf den Fall, daß der Deich wegen Gt- fwalt des Wassers weiter landeinwärts angelegt wird, sind die Ei-genthümer derjenigen Ländereien, die dadurch dem Wasser bloßge-stellt werden, nicht berechtigt, Schadenersatz zu fodern, wohl'aberdiejenigen, auf deren Ländereien nun der Deich angelegt wird.Alle Anleihen, die zur Erhaltung des Deichbaus gemacht werten,sind besonders privilegirt, und werden immer in die erste Kaff!gesetzt. Streitigkeiten, die über diese bestehen, pflegen von einemprivilegirten Gerichtsstand, dem Deich grasen (oberstem Aufseherund Richter in Sachen des Deichbaus), und seinen Geschwor- jnen (Deichgeschwornen), die ihm als Schoppen beigeordnet sind,entschieden zu werden. Von diesen Personen wird auch von Zeitzu Zeit eine Untersuebung des Deichwesens (die Deichschau) ai>-> «stellt. Ihre Schlüsse heißen die Deich wache, und die Beschrei-ung des ganzen Deichs und seiner Theile das D e i ch b u ch. .

Deidameia (Deidamia), des Lykomedes Tochter, mit wel-cher Achilles während seines Aufenthalts auf Skyros den Pyrrho-und Onites zeugte.

Dekphobe, von Virgil Tochter des Glaucus genannt, Pru- >sterin der Lrieia und des Apollo» in der Höhle bei Cumä, wo swahrsagte. Daher sie Heyne mit der cumäischen Sibylle für eine fund dieselbe Person hält.

*Deksmus oder Theismus ist das System, nach welchem ,Gott' als der oberste und letzte Grund aller Dinge angenommen iwird. Daß Gegentheil des Theismus ist der Atheismus oder oi fGottesläugnung. Zuweilen indeß setzt man doch dem Deismus oe»Offenbarungsglauben entgegen, und versteht dann unter einemLeisten denjenigen, welcher zwar an das Daseyn und an oWeltregierung Gottes glaubt, aber die Offenbarung verwmt « ,

seinen Glauben an Gott »nd die göttlichen Dinge bloß auf Gen»der Vernunft, nicht auf das Zeugniß der Offenbarung baur. ^diesem Sinne redet man z. B. von englischen Deisten, welcheOffenbarung bestreiten. Kant unterschied zwischen De>«wund Theismus so, daß lder erster« zwar eine höchste «na