Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
Seite
701
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Diplöwatie 701

Ünterchandlungen vorzüglich ;ur Erreichung der Zwecke des Staats,von welchem er gesendet, ^ bei dem beschickten Staate wirken soll.Sie mutz daher i. mit den durch Erfahrung gegebenen Verhält-nissen der Gesandten und der Gesandtschaftspersonen bekannt ma-chen; 2. die'bestehenden, vorzüglich auswärtigen Verhältnisse, In-teressen und Rechte der Staaten kennen lehren; Z. zu mündlichenund schriftlichen Verhandlungen Anleitung geben. Ader alles die-siö setzt zum Verständniß mehrere Wissenschaften voraus, derenmehr oder weniger jeder Staatsmann bedarf; daher man auchdie diplomatischen Wissenschaften, oder die Wissenschaften des(wahren) Diplockatikers, von der D kp iomatie unterscheiden muß.Zu jenen gehört nothwendig die allgemeine Staatslehre (Po-litik lm weiter» Sinne) und insbesondere, ->) das Staats-lindVölkerrecht, weil das Gesandrschaftsverhältniß ein staats- und völ-kerrechtliches Verhältniß ist, und der Gesandte im Namen desStaats, dessen Wesen, höchsten Zweck und Würde er überhauptkennen muß, mit Staaten unterhandelt; und b) die Politik im«ngcrn Sinne oder die äußere StaalSklugheitslehre, d. i. der In-begriff von praktischen, aus der Erfahrung und Geschichte abstra-hlten Regeln, wie Man zur Erreichung des Staatszwecks, in soweit er durch das gegenseitige Verhallen anderer Staaten zu dem«ihnen bedingt ist, am sichersten und seiner Würde angemessenstenwirke. Denn der letzte Zweck des Staatsmannes, der die äußernVerhältnisse eines Staats besorgt, und zugleich das Ideal dessel-ben, ist: den allgemeinen und ewigen Zweck der Staaten, angewen-det auf die bestimmte Individualität desjenigen, welchem er dient;«n allen gegebenen Verhältnissen desselben zu andern Staaten durchWeisheit und Recht zu behaupten. Und mithin die Selbstständig-keit und das Wohl desselben, als eines Gliedes der großen Kami-ne der Menschheit in seinen Verhandlungen thätig zu befördern.Nächst den angeführten allgemeineren oder philosophischen Wissen-schaften erfodert insbesondere die Kunde der gegenwärtigen Ver-hältnisse der Staaten, welche den Awcck seiner Wirksamkeit Modi-tzmen, die Kenntniß des auf Gewohnheiten und Verträgen beru-hendcn (positiven) Volker- und G esa n dtsch af ts rech t s. LeSpositiven Recht- der Staaten und ihres gegenwärtigen Zu-ssandes Überhaupt (Statistik), und, weil die Gegenwart aufA Bttg'angenheit beruht, der Geschichte, Und vorzüglich ihrer§. "Wissenschaft, der DiploUiatik; letzterer auch, um an Wei-ku n" Pegeln und Bedingungen der schriftlichen VertzandlUngS-t-n Bft"hung auf auswärtige Verhältnisse und Angelegenheit" "ßch Materie und Form kennen zu lehren. Daß die Diplo--//" als Kunst, wenn sie auf solchen Ansichten beruht, aüf«Enisse gebaut, mit Redlichkeit Und Wahrheit des Eha-lckn,» ^"bunden ist, und eine» Geist findet, der Mit klarem,Blick, mit umfassender Thätigkeit und tiefer Menschen-A»?. die durch Verstellung, Betrug und falsche Künste aller- durch Irrthum, Vsrurtheil und Leidenschaft ge-und^"chälrnisse ^ ihrem wahren Lichte auffaßt und darstellt,der 3EI^ivärrigen mit derselben Leichtigkeit zum wahren Wob!ßkdt ^ - <>.?"ordnet, als er künftige im Geiste sich entwickelnNiiki/ ,irdenen, welche nicht vorher bestimmbar sind, mitdakund Festigkeit des reine« Willens begegnet,—»e solche Kunst, sage« wir, wenn sie endlich durch Lieben--