Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
Seite
721
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Drusus

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Dinge und die Macht der Götter. Auch übten sie die Astrologie;Zaudere! und Wahrsagerci. Nach Piinrus waren sie auch in derRsturlehre und Arzneikunde Nicht unerfahren. Die letztere aberverunstalteten sie durch Aberglauben. Besonders merkwürdig istihre Meinung.von der heiligen Mistel, welche sie als das Hei-Me in der Natur und als eine Universalmedicin ansahen, so wiests,überhaupt die Eiche für heilig hielten, und von ihr den Na-chtu erhalten haben sollen. Was die äußere Verfassung der Drui-dsii betrifft, so hatten sie ein gemeinschaftliches Oberhaupt, daSdurch Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte gewählt wurde, und seineKürde lebenslänglich behielt. ' -

Drusus, 1. Marcus Livius, Sohn des Marcus Drusus,dsr im Jahr Roms 631 zugleich mit Casus Gracchus Volks-tribun war, und Vater der Livia, welche des M. CatoGattin und Mutter deS Cato von Mika war. Von Jugend aufunruhig uitd thätig» zeigte er sich im reifern Alter als einen MannW Geist Und großer Kraft, und besaß dabei eine hinreißendeBeredsamkeit; aber er beachtete im Feuer feiner Thätigkeit zu we-nig die Behältnisse des Hebens und die gesetzlichen Formen desElasts; und das Gefühl seines Werthes, so wie seine auSschwei-We Freigebigkeit, d-ie ihn nicht selten in Verlegenheit brachte,»nkitrten ihn bisweilen zu unüberlegten ober seiner nicht würdi-ßch Handlungen. Zu seiner Zeit war Rom durch den Streit zwi-!il>cn dem Senat und den Rittern in zwei Parthcien getheilt.Die Wacht der letzter«, welche vorzüglich seit der Zeit der Grac-chen äuf das höchste g stiegen war, erregt« die Eifersucht des Se-Ätt» der für sein altes, fast Verlornes Ansehen eifrig kämpfte.Nschdem er das Volk durch die von dem Senat nur mit dem au-Men Widerwillen zugegebene Verthcilung der Ländereien, un^die,Bundesgenossen der Römer durch Versprechung des Bürger-rechts auf die Seite des Senats zu bringen gesucht hatte, trat erM Vertrauen auf diesen Beistand, als Bermittler zwischen denstreitcndsn'Parkheien auf. In dieser Absicht schlug er vor, die «r-Wgttn.Senakorenstellen mit Rittern zu besetzen, und diesen neuenMgiMtspersonen das Recht der gerichtlichen Untersuchungen,Welches seit den Gracchen ein Eigenthum der Ritter geworden war,iWgistetzen, so wie es die Scnaioreli in frühern Zeiten halten,M. dach dem größten Widerstände von beiden Seiten setzte er die-^ ^dlchlog auch durch. Allein theils die Eifersucht, mit wel-V vr>ch iiNiv^i: ssthe Parthci über ihren Rechten hielt, theils dieÄ sM;e und an Gewaltthätigkeit gränzende Art, aufweicheJAds dttje Vereinigung herbeigeführt harte, erbitterte die Ge«m ^ brachte sie gegen ihn auf. AIS er daher, seinem frü-M Versprechen getreu , darauf antrug, den Bundesgenossen fürSenat geleisteten Dienste das Bürgerrecht zu ertheilen,aV^ÄEte dieses dek Senat mit solchem Nachdruck, daß DrusuS»ir °^?^ken konnte, und als er einst von einer Menge. Latei-der'm", gekommen waren, um ihm beizustehen, begleitet aus^."sversawnllung in seine Wohnung zurückkehrte,, wurde er^iss^slitrttt in dieselbe von unbekannter Hans (wahrscheinlichnia-n Senat gedungenen Mörder>erstochen. Nach wo-

verschied er mit den Worten: „Sprecht! wirdE-ti, lrE^spublik je wieder einen Bürger haben, wie ich war?"ovvd (ums Jahr R«ms 661) brachte den schon lang gähren-e°l>». kex. (Sopp,.