Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
Seite
929
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Heilige Allianz H2y

! Gerade bi-ser «»deutschen Handschriften als eines dev fSkgenreich-st'n Ereignisse für die deutsche Gelehrsamkeit u»d' Literatur er-^ freu n, ea sie eine reiche Fundgrube für die Geschichte unsers' deutschen Vaterlandes, besonders für die Geschichte Unsrer SpracheUnd Literatur sind, und viele Werke enthalten, von d«Ne» ättßer-! dem keine 'Abschriften mehr vorbanden sind, und die aus eben die-! sein Grunde noch wenig oder gar nicht benutzt worden, da sie denItalienern ganz unverständlich waren, unter den Deutschen aber,die in Rom längere Zeit verweilten, Nur wenige Kennkr und Be-arbeiter unserer ältern Literatur, wie Adelung, Meck, Glöckle! (die sich übrigens auf die Dichterwerke beschränktest), sich be-! fanden. '

! heilige Allianz (1a ssinre sltisnce), ein Regenten-^ Bund, dessen Idee angeblich vom Kaiser Alexander I. voni Rußland zuerst aufgefaßt, hierauf unmittelbar von ihm, von dem! Kaiser Franz I. von Österreich und von dem Könige Fried-' rich Wilhelm III. von Preußen zu PariS durch die Actevom Lüsten September tgiZ, Mittelst eigenhändiger Unter-schrift vollzogen, und zuerst vom Kaiser Alexander im I. tgrü,dann aber auch von den übrigen beiden Monarchen öffentlich be-kannt gemacht wurde. Das Wesen dieses von ästest bisherigenFürsten- und VLlkerverträgen verschiedenen Bündnisses bestehtdarin, daß statt der bisherigen alten Politik, die mätt die heid-nische nennen könhte, weil die christlichen Staaten sie von Grie-' chen, Römern nnd Barbar,» ererbt haben, eine neue eingeführtwerden soll, die mit Recht die christliche heißen wird» weilNach der Erklärung der Bu'ndesstifker die Vorschriften des Chri-stenthums, d. h. der Gerechtigkeit, der Liebe und LeS Friedens,sowohl der Verwaltung der Staaten im Innern, als der Leitungihrer Angelegenheiten im Äußern künftig zum Grunde liegen sol-len. Dieser heilige Bund beruht auf dem feierlichen Bekenntnissedes festen persönlichen Willens der Souveraine, die höchsten undheiligste» Zwecke aller Völker und Regierungen stets zur Richt-schnur ihres Verfahrens zu nehme». Die Bundesacte enthielt zu-gleich die Bestimmung, die übrigen christlichen Regenten zumBeitritt einzuladen. AUf solche vom Kaiser von Rußland eigen-händig erfolgte Einladung, welche auch der Kaiser vo» Österreichund der König vo» Preuße», wie man glauot, noch besonders er-lassen werden, sind fast alle europäiscy-christliche Regierungen,namentlich der König der Niederlande (Haag, den Listen JuniI8tü), die Könige von Dänemark, Schweden, Bayern, Sardi-nien, Sachsen, beiden Sicilien, Wirtemberg, und zuletzt nochmehrere einzelne CaNton - Regierungen der Schwele zu dem heili-gen Bunde getreten. Früher hatten sich diesem Bunde durch ei-genhändige Erklärungen angeschlossen der König von Frank-reich Ludwig XVIII-, und der Prinz-Regent von Eng.land. Sie haben sich nämlich, wie alle übrigen Souveraine, zuden Grundsätzen des Bundes in eigenhändigen Schreibe» bekannt,ohne daß dadurch ihr Reich Mittelst Beistimmüng der KaMmecnund des Parlaments verpflichtet worden wäre. Denn man darfdie Bundesacte vom Lüsten September 18lg nicht als einenförmlichen Staatsvertrag ansehn. In ihr ist keine Spur! von einer bestimmte» Verpflichtung oder von wechselseitigen Lei-stungen zu finden. Auch der tzatz r „ daß die Unterthanen aller«°<w ?«», (L«ßpl. Lb.) 5?