Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
Seite
930
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-Zo Helvetten

christlichev Fürsten einander in allen Fällen Hülfe und Beistanöleisten seilen," spricht nur ven einer sittlich-rechtlichen Verpflich-tung, ohne diese durch eine publicistisch stipulirte Form der Lei-stung zu einer Staatsvertrags-Obliegenheit zu stempeln. DieUrkunde ist eine Aufstellung allgemeiner, über alle Willkür erhabe-ner Grundsätze, welche jeder Souverain, indem er der Acte voi«Lüsten Sept. beitritt, für die seinigen erklärt. Daher bedurft»weder die Haupt- noch die Beitrittsactcn (außer in Republiken,wie in der Schweiz) irgend einer der gewöhnlichen diplomatische»Förmlichkeiten. Sie wurden von den Souverainen allein verab-redet und abgefaßt, von ihnen allein unterzeichnet, von keine»Minister contrasignirt und von keiner Staatsbehörde beglaubigt.Ob Spanien und Portugal beigetreten sind» ist nicht be-kannt; doch kann man von der letzter« Regierung es glauben,auch ohne es zu wissen; von jener würde man es kaum glauben,auch wenn man es wüßte. In jedem Fall wird der heilige Bund,wenn er auch nicht einen ewigen Frieden herstellt, in der Geschichteder europäischen Staatskunst Epoche machen. Er begründet, wie'der Berf, der kleinen Schrift: Was hofft Europa seit dem ZtenAprkl I 8 t 4 ? die den LZstcn April 1814 erschien, S. yz voraussah:„Die Gesetzgebung des Völkerrechts für ganz Europa, ausgespro-chen im Namen der Volker durch Alexander, Franz und FriedrichWilhelm I" — So erlebe denn die Menschheit fortan nur mit Sieggekrönte Bertheidigungskriege! R.

-j-Helv etien. — Als nach den Ereignissen am Ende beiJahrs igtZ die verbündeten Mächte ihren Angriff gegen Frank-reich auch durch die Schweiz richten wollten, und ihre Truppe»sich den Gränzen derselben näherten, erklärten die Schweizerihre» Entschluß, eine völlige Neutralität behaupten zu wolle».Napoleon verweigerte es nicht, diese Neutralität, die seinem 2 »>tereffe angemessen war, anzuerkennen; nicht so aber die widerihn verbundnen Mächte. . Der dsterreichische und russische Ge-sandte übergaben gemeinschaftlich an den, der außerordentliche»La'gsatzung zu Zürich präsidirenden Landammann, Reinhard, eineNole> in welcher sie erklärten, daß die verbündeten Mächte einebloß scheinbare Neutralität der Schweizer nicht zulassen könn-ten, daß die Schweiz, eben so wie das übrige Europa, ihrerehemaligen Freibcit wieder theilhaftig «erde» solle, daß die Ver-bündeten ihre Waffen nicht niederlegen würden, ohne der Schweizdie Wiederherstellung der ihr von Frankreich entrissenen Länder ge-sichert zu haben, daß sie aber auch erwarteten, daß ihre,Truppe»von den Schweizern als Freunde aufg.nommen werden würden-Wald nachher (den Listen Dec. 1813) rückte ein Theil der österrei-chischen Hauptarmee rn die Schweiz ein, und breitete sich, den Um-ständen gemäß, in dem Lande aus. Es entstanden neue Reibungender Parteien, die selbst blutige Folgen hatten. Dies veranlaß»die drei verbündeten Mächte, Österreich, Rußland und Englana-durch ihre G-sandten der Lagsatzung zu Zürich (den iZten Aug»!'1314) idr Mißfallen über die, zwischen den Cantons fortdauerncenZmistigkeilen und das ernstliche Verlangen zu errlären, daß °Echw iz einen vereinigten Vunderstaat, odne Trennung der Oi>der ausmache. Die Tagsadung vereinigte sich »un über die Sde: al Bnn bessere, die am 8 ten September einstimmig a»gnonimen wurde. Auch wurden sogleich Deputirte abgesendet,

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