Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
Seite
977
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Ludwig XVIII. 97/

n«rs, was die Mehrheit der Nation (und was alle hebildete Völ-ker jetzt von ihren Regenten erwarten), von Ludw'g XVIII. erwar-tete, und wessen sie seine Regierung anklagte. Die Nation wolltei) ung-kränkr ihre politische Freiheit bewahrt wissen, oder dasRecht, durch Abgeordnete, welche das Volk selbst ernenne, vertre-ten zu werden; sie forderte 2) die persönliche Freiheit der Einzel-nen, oder die Gewähr, daß Niemand verfolgt werden könne, alswegen wirklicher Vergehen, und auch dann nur nach den durch dieGesetze bestimmten Formen; Z) die Gleichheit der Bürger vor demGesetze und das Allen zustehende Recht, durch Verdienst und Ta-lent zu jeder bürgerlichen und militärischen Würde zu gelangen;t) die Abschaffung aller Feudal- und Dienstbarkeitsrechtc; 5) dasRecht bei peinlichen Anklagen durch seine Mitbürger, d. h.durch Geschworne (die in Corsika bis 1817 noch nicht eingeführtwaren) gerichtet zu werden; 6) die völlige Unabhängigkeit derrichte von jeder andern Gewalt im Staate; 7) das Recht, durchdas Organ von Repräsentanten selbst über Auflagen zu stkmnien,und die festgesetzten Abgaben nach dem Maßstabe des Vermögenseines Jeden zu vertheilen; L) das Recht eines Jeden, seine In-dustrie nach Belieben, sobald sie den Rechten anderer Bürger nichtschade, auszuüben; y) das Recht, seine Gedanken in öffentlichenSchriften seinen Mitbürgern mitzutheilen, und deßhalb keiner an-dern Verantwortlichkeit als der durch das Gesetz genau bestimmtenunterworfen zu seyn; endlich 10) das Recht eines Jeden, feinenGottesdienst ungestört auszuüben. — Dagegen bezogen sich dieKlagen der drei genannten Parteien vorzüglich auf folgende Punkte:Die BourbonS hätten dem Geiste der öffentlichen Meinung zuwi-der jene Volksrechte zu untergraben gesucht, und dadurch die An-hänglichkeit der Franzosen verloren, und zwar nannte man: i) dieAbschaffung der Nativnalfarben (s. hierüber die Xorice sur leDnoä'Orranrs, Seite 44.); 2) die Übergabe aller festen Plätze jenseitder Gränzen des alten Frankreichs an die Verbündeten durch Mon-sieur als Generallieutenant, den 2Zst«n April 1814; mit diesenFestungen habe er iz,ocx> Kanonen abgetreten und den VerlustBelgiens und des linken Rheinufers vorbereitet; Z) die königlicheDeklaration, wodurch die neue Constitution kraft des königlichenWillens und der königlichen Gewalt der Nation auferlegt wordentey, während sie derselben zur Annahme hätte vorgelegt werdenselten. Aus der Form, die man bei dieser Gelegenheit beobachtethabe, folge, daß jeder Nachfolger des Königs diese Urkunde aus"gener Machtvollkommenheit wieder zurücknehmen, oder abändernkönne; 4) die Kränkung der Nationalchrc, indem der König <r-k-art habe, daß er seine Krone dem Prinzen Regenten von Eng-land verdanke; 5) die Vertreibung vieler mulbvollen Mitgliederdes Senats aus der Pairskammer, und ihre Ersetzung durch Andere,s«t zwanzig Jahren die Waffen gegen Frankreich getragen;

Ä ^ versprochene und nicht gehaltene Abschaffung der vereinigtengebühren und anderer mit Plackereien verbundenen Auflagen; 7)°>e der königlichen Urkunde zuwiderlaufende Abschaffung der Preß-""vkil; z) tzr'x sielen, gegen die Besitzer son Nalionalgütern Stattgehabten Provocationen,'und die Lußerungrn des Staatsministers,grasen Ferrand, in der Repräscntantcnkammer über diesen Gegen,-band; y) die Verfolgung Aller, die an der Revolution Theil ge-kommen, durch SchmLhschrssrcn, ob dicß gleich die SoosttturwL

e-w». k,x. (Sapxl. Dö.). 6s