Band 
Vierter Theil S - Z.
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ZABARELLA

ZABARELLA

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Kayftr Leopoldum versendet, und von demselben un-ter andern Genaden-Bezeugungen auch mit dem Adel-stände beehret wurde. Zuletzt erhielt er auch das an-sehnliche Amt eines König-Richters beyder sächsischenNation, und verwaltete dasselbe mitgrosser Klugheit,bis er endlich wegen eines auf ihn geworfenen Ver-dachtes, als ob er mit den Rebellen unter einer De-cke gelegen, auf Leopolvi Befehl enthauptet wurde,cz.

ZABARELLA (Bartholom.), ein Ertz-Bischoff ZUFlorentz, Francise! ZabarellL Bruders-Sohn, ver-waltete um 1431 die Profcßionem Juris canonici zuPadua, und war nicht allein wegen seiner Erfahrungin den Rechten, sondern auch wegen seiner Beredsam-keit berühmt. Der Pabst Eugenius I V berief ihnnach Rom, und machte ihn zum Refercndario apo-stolico, ferner zum BifchoffSpalatro, und endlichzum Ertz-Bifcyoff von Florentz, worauf er ihm aucheine Gefandtfchafft an die Könige von Spanien undFranckreich auftrug, oabarà richtete auch solcheglücklich aus; als er aberauf der Rückreise war, starber zu Sutri, 1445 den 12 Aug. im 46 Jahr seinesAlters, ehe er noch dieCardinals-Würdc erlangt,wel-che ihm der Pabst schon zugedacht hatte. Er soll ei-nen Traktat de jure patronatus, ingleichen viele Dis-sercationes und Orationes geschrieben haben. B.Panz. Pap.

ZABARELLA, oder von Zabarellis, (Franciscus),(in Ertzbischoffzu Florentz und Cardinal, war zu Pa-dua aus einem Patricien-Geschlecht 1340 gebohren,und studirte die Rechts-Gelehrsamkeit erstlich in sei-ner Vaterstadt, nachmals aber zu Bologna, woraufer sich wiederum nach Padua verfügte, und nachdemer 1363 die Doctor-Würde angenommen, mit gros-sem Zulaufdie päbstlichen Rechte daselbst profitirte.Nach diesem ward er 1379 nach Florentzberuffen,daer ebenfalls das Jus canonicum lehrte, und sich insolche Hochachtung setzte, daß, als 1382 der dasigeErtzbischoff gestorben, man ihn an dessen Stelle er-wehlete; wiewohl die Wahl wegen damahliger Un-ruhen, und weil der Pabst diese Würde einem andernzugedacht und ertheilet hatte, nicht bekräfftigt wurde.Er gieng demnach wiederum nach Padua zurück, be-

' hielt aber indessen dennoch den Titel eines florenti-nischen Ertzbischoffs, wiewohl er sich in seinem Va-terlands mit der Würde eines Archipresbyteri ver-gnügte, und die canonischen Rechte aufs neue daselbstzu lehren anfieng. Um dieselbe Zeit stand seine Va-terstadt annoch unter den Larrari. Als sie aber 1406von den Vcnetiancrn angegriffen wurde, schickte sieden Zabarclla an den König von Franckreich, unk ihnum Hülffe zu ersuchen; welche sie aber nicht erhielt,und deswegen gezwungen ward, sich den Venetianernzu unterwerffen. Dieses letztere geschahe mit grosserSolennität, wobey oabarella unter 14 ander» De-putieren der vornehmste war, und dem Rath in demgrossen Platze zu Venedig, die Fahne von Padua über-

lieferte, auch dabey eine schöne Rede hielt. Kurtzdarauf wurde er an des verjagte" Stephan! LarrarrStelle einmüthig zum Bischosi zu Padua erwehlet;schlug aber diese Würde aus, damit er nicht denZorn des Raths zu Venedig, so selbige einem an-dern zugedacht, auf sich laden möchte. Einig«Zeit darauf zog ihn Bonifacius IX nach Rom,da er auch einige Zeit verweilte, und auf Begehrren ein Refponfum über,die wichtige Frage: wieman wohl das Schisma aufheben könne? aufsetzte.Hernach gieng er wieder nach Padua, da er seine vo-rigen Aemter verwaltete, und; unterschiedene mahl dieEhre eines Deputirten erlangte. An. 1410 aber ließihn der Pabst Johannes XXIII, der viel Gelehrte ansich zu ziehen suchte, zu sich nach Bologna kommen,da denn nabarella noch vor seiner Abreise sich sehtProfeßion und alle Rechte, die er aufder Universitäthatte, bestätigen ließ, welches ersuch abwesend durchhiezu bestellte Vicarios exercirtr. Mittlerweile am«machte ihn gedachter Pabst nicht allein zum wircku-chen Ertz-Bischoffvon Florentz, sondern gab ihm auchi4n gar den Cardinaks-Hut, und schickte ihn sodannin Grsandtschafft, nebst noch einem andern Cardina»und dem Emanuele Lhrysolpra, an den Kaysergismundum, der sowohl wegen der sogenannten böh-mischen Ketzerey, als der Gegen-Pabste wegen ein Con-cilium verlangte: da denn Costnitz darzu ausersehtnwurde. Zabarella ließ sich auf diesem Concilio mm)

wenig sehen, und rieth, daß man den Pabstnem XXIII, den man mehr als 40 greiser ftjf ï frschuldigte, absetzen solte. Babarella starb den 2Sept. 1417 zu Costnitz, da ihm prächtige EMvieugehalten wurden, welchen das gantze Concilium, tMauch selbst der Kayser Sigismunvus beygewohnt'Poggius von Florentz hielt ihm die Leich-Rede,Cörper aber wurde nach Padua geführt, und pCathedral-Kirche beygesetzt. Er hat 6 DolummCommentar. tihir fcti Decretales und ClementmVolumen consiliorum; Volumen orationum Mepistolarum; Traft, de horis canonicis; 3 DU»-^de felicitate ; Opuscula de artibus liberalib* > ^natura rerum diversarum; Commentarios in n .lern & moralem philofophiam ; Historiam si" teporis; variarum legum repetitiones ; de lcinibus auftoritate Imperatoris tollendis, so iN & ^collection, de auctoritate Imper, stehet > cap_i tä y 0[ .dorum in concilio constantiensi de eccleli® rMarione, die i» Herm. van der Hardt Actis , ^ ^

constanr. befindlich, und andere mehr; auch xV t\ 0 ç 0 .nuscript Comm. in naturalem & moralemphiam ; Comment, in vet. & nov. TestaM- ^in Concilio pisano & constantiensi ; Epistolaa Y ^lassen, und wegen seiner tugendhafften Auffuy^viel Lob erworben. Unter andern seinenwar auch Petrus Paulus Vergerius, der ersteNahmens, welcher in einem schönen Briefe icm ^ rer ,beschrieben, den Murarori in seinen Scnpt

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Ital. r. lü auflegen lassen, allwo