zur
Lieferung* von Lokomotiven
behufs Anstellung von Probeversuchen über die besteLokomotive zum Betrieb der Gotthardbahn.
§ i.
Um für den Betrieb der Gotthardbahn die zweckmässigste Lokomotive zu erhalten,ist beabsichtigt, Konkurrenz über Lieferung von Maschinen zu eröffnen.
§ 2 .
Jeder Bewerber hat eine Lokomotive zu liefern, mittelst welcher auf einer nochzu bestimmenden Versuchsstrecke Probefahrten ausgeführt werden.
§ 3 .
Für jene Maschine, welche sich durch die Probefahrten als die für den Betriebder Gotthardbahn brauchbarste und in ihrer Unterhaltung ökonomischste erwiesenhat, wird eine Prämie von Fr. 100,000 ausgesetzt. Ausserdem verpflichtet sich dieGesellschaft der Gotthardbahn, dem Lieferanten die Hälfte der benöthigten Loko-motiven zu dem von demselben angegebenen Preise in Lieferung zu geben, mit demBemerken, dass allfällige Aenderungen in der Konstruktion, sobald sie dem Fabri-kanten Mehrkosten verursachen, nach besonderer Vereinbarung vergütet werden.