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Plan, und mit Ausnahme einer Abänderung, wovon sogleichdie Rede seyn wird, blieb es nun auch dabei. So war esalso nach Verlauf einer Reihe von Jahren und nach einem gro-ßen Kostenaufwande die Detailvermessung, welche man alsdas allein zum Ziele führende Mittel erkannte*).
Eine allgemeine Triangulirung war ursprünglich mit derAufnahme nicht verknüpft. Bloß die einzelnen Gemeinden wur-den von dem Geometer auf der Grundlage der von.ihm ge-messenen Standlinie triangulirt, um dadurch feste Punkte zuerhalten; jedoch war gleich anfänglich verordnet worden, daßman die Cassini'schen Dreiecke benützen und mit diesen eineVerbindung herstellen solle. Erst im Jahre 1817 wurde eineallgemeine zusammenhängende Triangulirung angeordnet, welchein Verbindung mit den Detailblättern die Grundlage der neuenKarte von Frankreich im Maßstabe von '/s««- ist.
Die sämmtliche» Verordnungen über das Kataster enthältfolgendes Werk:
Recueil mstdostlgue rles loia, clecrets, reglementa, instruc-
tioirs et llecisions «ur !e Lsäastre äe 1a krsnce.
pur 1e ^liniatre 6ea kinunces. ksria r8il. äe 1'imprimerle
impsrlule.
Dasselbe enthält in systematischer Ordnung in kurzen und klarenSätzen, gleich einem Lehrbuch über das Kataster, alle noch inKraft befindliche Verordnungen; es bildet einen Quartband von4vo Seiten, auch ist ihm ein Folioband mit Formularen bekge-geben. Es ist nie in den Buchhandel gekommen. Wurde inder Folge in einer Instruktion etwas geändert, so wurden diebetreffenden Stellen in Cartons umgedruckt, diese auf den Steuer-direktionen eingesetzt und die herausgenommenen Blätter zurück-geschickt. Ferner:
°) Eine Unterbrcch«ng der Kataster-arbeiten verursachten die zwei leßtenKriegsjahre, wonach die Angabe S. 33 , des 1. HeftS der staatSwirth-schaftli chen Blätter zu berichtigen ist.