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Die trigonometrische Aufnahme eines Landes. Darstellung des dabei in Anwendung kommenden Verfahrens / von L. W. Klemm
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Gemeinde stimmen. Das Kataster wollte jedoch nicht von derStelle rücken. Die Ursache war, daß die Erklärungen der Eigen-rhümer nie mit der Messung übereinstimmten. Die Summe allerDeklarationen war geringer, als die Morgenzahl, welche dieMessung für die Gemeinden ergab, und das Fehlende mußte ge-sucht werden, was beinahe so lange aufhielt als die Messungselbst *). Nun wurde eine neue Kommission niedergesetzt, inwelche die einsichtsvollsten Staatsmänner und Gelehrten berufenwurden, und zu deren Präsidenten man den berühmten Mathe-matiker Delambre, welcher die Gradmessungen in Frankreichgeleitet hatte, ernannte. Das Resultat ihrer Berathschlagungwar: daß, wenn man mit dem Katastergeschäfte zum Ziele ge-langen wolle, alle einzelnen Grundstücke jeder Markung vermes-sen und in Karten gebracht werden müßten. Dieser Meinungstimmten denn auch alle Departements und alle Gemeinden inganz Frankreich bei, und am 27 . Januar i8c>3 wurde dem Kai-ser ein Plan zur Ausführung vorgelegt, dessen Kosten auf i5o Mil-lionen Franken berechnet waren. Der Kaiser genehmigte den

Gewendeweise Messungen und Abschätzungen bleiben immer mehr oderweniger unvollständige Maßregeln, da ihnen die Detailirung, als derfür die Steuererhebung unentbehrlichste Theil, später dennoch nach-folgen muß, dieselbe alsdann mit mehr Kosten verknüpft ist, währendzugleich die Einheit in der Ausführung verloren geht, zumal wenndie Arbeiten den Gemeinden überlassen bleiben, in Folge dessen danndie Gteuerbeschwerden nicht aufhören. Ein Uebcrlassen der Stcucr-umlagenormen an die Gemeinden oder Bezirke, nachdem die Steucr-mairikcl im Großen hergestellt ist, wäre bedenklich, und diese Libera-lität für sie selbst keine Wohlthat; den» bei der Besteuerung hatmau den Steuerumlagefuß nicht auf willkürliche Bestimmungen, Ver-gleiche rc. sondern auf feste, wissenschaftliche Grundlagen zu bauen,deren Kenntniß zunächst in den Organen der Regierung zu suche» ist.Die Herstellung des Katasters ist Sache der Regierung, nicht derSteuerpflichtigen, ein Akt der Gerechtigkeit, welchen sie diesen schul-dig ist.

In einer spätern Erklärung des Ministers heißt es:

,,II filiert »caniuoiliii c^iro i'iirciisjreirsable ireoeüsrte rle i'ar^euta^ejrarcollaiie tut rlcuioirtree jusgr?» I'erieleirae, jrour ^roposer uue<ij>er-itir>ii <^»i lievart vccasiouuer UIIL rie^errss aussi coirsiiieralrie.l,o Mluijtre, pirrtöt >rour achuerir ce ste^ fle couviclion <zue clairri'es^oir cl'un jiieirr sucedF, ersn^rr rle faire exeoutcr lies expertiaerparcolliiircL d»r rles ;>iarrs pur uraLses ele culturo."