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das Verhältniß kommen sollen. Dieß wird mittelst der Cantonal-Versammlung erreicht. Hierzu wird das Gutachten des Steuer-inspektors benützt, auch berathet der Steuerdirektor die Abschä-zungen zuvor mit den Personen, welche mit denselben zu thunhaben. In der Cantonalversammlung sendet jede Gemeinde einenAbgeordneten, dem die Einreden der Gemeinde mitgetheilt wer-den. Die Beschlüsse der Cantonalversammlung werden mit demGutachten des Steuerdirektors dem Präfekten vorgelegt, welcher,nachdem er die Ansicht des Präfekturrathes vernommen hat, densteuerbaren Ertrag jeder Gemeinde definitiv festsetzt, wonach so-fort die Steuerrollen berechnet werden.
Die Erhaltung der Gleichheit zwischen den einzelnen Depar-tements beruht auf dem Institut der Generalinspektoren undder Anordnung der tsbterluxsnal^tigues. welche die detaillirtesteNachweisung der einzelnen Abschätzungen enthalten.
Die Abschätzung der Gebäude geschieht einmal durchausnach dem Flächenraume (der Area), welcher wie die beste Boden-klasse (Ackerklasse) der Gemeinde angeschlagen wird, sodann inBezug auf den eigentlichen Gebäuderaum, nach dessen Mieth-werthe, wobei der Ansatz »für die Bodenfläche wieder in Abzugkommt. Bei landwirlhschaftliche» Oekonomiegebäuden findet nurder erstere Ansatz statt.
Mittheilung der Messungs- und Einschätzungs-ergebnisse an die Grundbesitzer.
Das ganze Kataster wird unter den Augen der Grundbesi-zer gefertigt, und sie müssen allen seinen Arbeiten auf's genauestefolgen können. Sie konnten den Geometer bei seinen Arbeitenbesuchen, und den Abschätzer bei den seinigen begleiten und zu-sehen, in welche Klassen er ihre Grundstücke setze. Allein da-mit noch nicht zufrieden verordnete die Regierung, daß, sobalddie Messung und Abschätzung vollendet ist, jedem Eigenthümeralle auf seine Grundstücke Bezug habende Resultate mitgetheiltwürden, um, wenn er dabei Fehler wahrzunehmen glaubt, sie an-zeigen und auf ihre Berichtigung antragen zu können. Der Steuer-direktor läßt zu diesem Ende so viele Bulletins fertigen, alsdie alphabetische Liste des Geometers Grundeigenthümer enthält.In den Bulletins werden aus dem Meßregister die Grundstückezusammengestellt, die jeder Eingesessene besitzt, mit Angabe der