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Wer Auszüge aus dem Plane wünscht, erhält solche von,Ingenieur gegen bestimmte Gebühren.
Absch ätzung.
Die Steuer-einschätzung bezieht sich sowohl auf») die Grundstücke alsd) die Gebäude.
Die Abschätzung der Grundstücke beruht auf der Erhe-bung des nach mittleren Preisen berechneten durchschnittlichenErtrags derselben, wie er sich nach Abzug des Culturaufwandesherausstellt und in den mittleren Pachrpreisen der Grundstückewieder vorfindet. Die mittleren Pachtweise sind die leitendeRichtschnur für die Abschätzung. Man theilt dabei die jederCulrurart ungehörigen Grundstücke, je nach der Ertragsfähigkeitdes Bodens, in 3, ^j, 5 Klassen ein, bestimmt für jede denReinertrag (als Steueranschlag), wählt darin die Normalstückeaus und setzt nach diesen die einzelnen Güterparzellen in die ent-sprechenden Klassen. Die Abschätzung wird mit Benützung al-ser der Hülfsmittel vollzogen, welche das Gelingen der Arbeitsichern können.
Die Regierung versieht den Abschätzer und den ihn beglei-tenden Steuerasfseher mit allen den Notizen, die sie zu ihrenArbeiten bedürfen. Beide suchen auf eine möglichst gleichförmige,den mittleren Pachtpreisen entsprechende Ertragsabschätzung,Klasseneintheilung und Klassirung der einzelnen Grundstücke hin-zuwirken, deren Ergebnisse in einer Tabelle zusammengestelltwerden. Die Abschätzungsarbeiten werden von dem Steuerin-spektor des Departements beaufsichtigt und am Schluße begut-achtet, sofort von dem Steuerdirektor im Einzelnen genau ge-prüft und die Resultate zusammengestellt, endlich vom Prä-fekten untersucht, und wenn sie brauchbar sind, vorläufig ange-nommen. Hierauf gelangt die Einschätzung zur Kenntniß derGüterbesitzer, welche ihre Einreden gegen die Klassirung ihrerGrundstücke vorbringen können, die alsdann untersucht werdenmüssen.
Nun handelt es sich um die definitive Festsetzung der Ab-schätzung der einzelnen Klassen und Kulturarten im Ganzen,wodurch die Gemeinden des Cantons unter sich vollständig in