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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
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i4.

Man kann eine Statistik des Landes aufstellen,man kann ein vorläufiges Cataster machen, mankann es auf die Erklärung der Eigenthümer grün-den, man kann ihm einen gewissen Grad von Ne,gclmäßigkeit und Gleichförmigkeit geben, allein manmuß ihm gleich vom Anfange feste Grundlagen ge-ben, und es zwischen bestimmte Grenzen ein-schließen, aus denen es sich nicht entfernen kann.Unterläßt man dieses, so wird es sich 'immer ver-laufen, und wird sich so verlaufen, daß der Ministernachher keine Art von Uebersicht hat, und selbstüber die Größe seiner Fehler kein Urtheil mehr.

Man muß das, was die Größe derStücke betrifft, von dem trennen, wasihre Classirung betrifft, und dieses wie-der von dem, was die Abschätzung des Er-trags betrifft. Für alle drei muß mau festeGrundsätze aufstellen, unter denen der erste: Daßkeiner ein Urtheil in seiner eigenen Sa-che hat, sondern bloß eine Meinung. Aberin einer fremden hat er ein Urtheil. Keine Ge-meinde und kein Canton kann sich daher selber clas«firen und abschätzen. Allein ein Fremder kann sieklassiern und abschätzen.

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