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1) Es muß eine bloße Statistik seyn, die nur ei-nige Jahre als ein provisorisches Carastcr be-nutzt wird.
2 ) es muß das Definitivcataster, indem jedesSrück gemessen wird, hinter sich haben.
3) Dem Eigenthümer wird gesagt: Sie mögtcnrichtig declariren, denn es sey nur für etwa6 oder 8 Jahre. Was verschwiegen würde,bezahlte, sobald das Definitivcataster es fände,eben so lange doppelt, als es vorn Verschwei-gen Vortheile gehabt.
4) Im definitiven Carastcr wird über das Ver-schwiegene in jeder Gemeinde eine besondereRolle gemacht, die so viele Jahre in Hebunggesetzt wird, als Jahre zwischen dem provisori-schen und definitiven liegen.
5) Die Ausmittclung vom ungefähren Inhalte je-der Gemeinde und jedes Canrons nach den Kar-ten , welche mit dem provisorischen Caraster ver-knüpft ist, dient nur dazu, um bei der Dirc-ction eine Uebersicht zu behalten, welchen Gangdie Deklarationen in den verschiedenen Landes-thcilcn nehmen. Es wird aber nicht von denGemeinden verlangt, daß sie so lange deklari-ern müssen, bis sie auf den Inhalt kommen,
n die Karten geben.