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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
Entstehung
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104
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Er ist verantwortlich für alle Arbeiten der Gco-' Nieter und haftet für die Zahlungen, die ihnen ge-macht worden. Eben so haftet er für die Zah-lungen des Absckähers und des Ctcueraufsehcrs,wenn denen ihre Arbeiten durch die Fehler der Karlevergeblich werden.

Er hat seine Rückhaft an die Geometcr.

Er correspondirt mit den Präfcctcn und mitdem Minister durch den Steucrdirector, der inseinen Berichten die Vorschläge des Ingenieurs wirdlich mitzutheilen verpflichtet ist.

Urlaub erhält er nur durch den Minister aasden Vorschlag des Präfecten und auf das Zeugnißdes Steuerdirccrors, daß der Dienst nicht dadurchleidet.

, Er examinirt diejenigen, welche sich zu cinrrStelle als Gcometer der ersten Classe melden, Aussein Zeugniß und auf den Vorschlag des Steuertreetors werden sie vom Präfecten ernannt.

46 .

Gcometer der ersten Classe.

Sie sind beauftragt:

1. Mit der Begrenzung der Gemeinden.

2. Mit der Einrheilung in Sectionen (Fluren,

Gewannen ).