Z. Mit der Triangulation der Gemeinden. >
4. Mit dem Namenverzeichnisse der Eigenthümer.
5. Mit der Flurkarte (xl->n xareellaiie).
6. Mit der Gemeind.karte (xlsn li'ssseinbisge),
welche die Lage und den Zusammenhang allerPlankarten angiebt, welche die Gemeindeausmachen.
7. Mit dem Namenverzeichnisse der Eigenthümer
und der in jeder Scclion ihnen zugehSrcn-den Nummer.
Die Anzahl der Gevmctcr der ersten Classerichtet sich in jedem Departement nach den Arbeiten,welche ausgeführt werden; im Allgemeinen muß ihreAnzahl nicht über 12 und nicht unter 5 seyn.
Alle Arbeiten muß er selbst verrichten, und er-kalt» weder in den Burcau's der Präfectur nochder Unterpräfeccur noch der Steuerdircction äuge.'stellt werden. — Er kann keine andere Anstellunghaben, noch sonst ein Gewerbe treiben.
Er kann keine Privatvermessung unternehmen,als mit Bewilligung des Ingenieur' - verillcsleui'.
Er kann nur Urlaub erhalten durch den Prä.-festen auf Vorschlag des Steuerdireclors und aufden Bericht des Ingenieurs.
Er ist verantwortlich für alle Arbeiten, die ergemacht und die als fehlerhaft erkannt werden, so