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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
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105
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Z. Mit der Triangulation der Gemeinden. >

4. Mit dem Namenverzeichnisse der Eigenthümer.

5. Mit der Flurkarte (xl->n xareellaiie).

6. Mit der Gemeind.karte (xlsn li'ssseinbisge),

welche die Lage und den Zusammenhang allerPlankarten angiebt, welche die Gemeindeausmachen.

7. Mit dem Namenverzeichnisse der Eigenthümer

und der in jeder Scclion ihnen zugehSrcn-den Nummer.

Die Anzahl der Gevmctcr der ersten Classerichtet sich in jedem Departement nach den Arbeiten,welche ausgeführt werden; im Allgemeinen muß ihreAnzahl nicht über 12 und nicht unter 5 seyn.

Alle Arbeiten muß er selbst verrichten, und er-kalt» weder in den Burcau's der Präfectur nochder Unterpräfeccur noch der Steuerdircction äuge.'stellt werden. Er kann keine andere Anstellunghaben, noch sonst ein Gewerbe treiben.

Er kann keine Privatvermessung unternehmen,als mit Bewilligung des Ingenieur' - verillcsleui'.

Er kann nur Urlaub erhalten durch den Prä.-festen auf Vorschlag des Steuerdireclors und aufden Bericht des Ingenieurs.

Er ist verantwortlich für alle Arbeiten, die ergemacht und die als fehlerhaft erkannt werden, so