Ist die Gemeinde gemessen, so macht der Gco-Meter eine genaue Beschreibung der Grenze der Ge-meinden, in welcher die Länge aller Linien, und dieGröße aller ein- und ausspringenden Winkel ange-geben sind. — Diese Beschreibung wird dem Grenz-Prvtvcolle beigelegt.
üo.
Anfang der Messung.
Der Ingenieur vertheilt die zu messenden Ge-meinden unter die Geometer der ersten Classe. —Der Präfcct bestätigt diese Vertheilung aus den Be-richt des Steuer-Dircclors.
Jeder Geometer kann nur Eine Gemeine be-kommen, oder höchstens zwei nebeneinander liegende,wo er dann in die zweite seine Gehülfen stellenkann.
Er kann keine neue Gemeinde erhalten, bis eralle Arbeiten in der ersten vollendet hat. Die Na-men der zu messenden Gemeinden werden in denGemeinden selber und den Nachbargemeinden undim Hauptvrle des Arrondissemenrs bekannt gemacht.
So wie die Messung einer Gemeinde anfängt,so acrrcditirt der Präsect den Geometer bei demMaü'e der Gemeinde durch ein Jnstructionsschreiben,in welchem er ihm die Vortheile des Catastees aus-
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