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Die Abschätzung des reinen Ertrags.
es.
Das Catastcr theilt sich in zwei große Abthei-lungen.
,) Zn die Vermessung und
2) in die Abschätzung des reinen Ertrags.
Die Grundsteuer wird von allem unbeweglichenEigemhume in Verhältniß seines reinen Ertrags be-zahlt.
Der reine Ertrag ist dasjenige, was übrig bleibt,wenn man vom rohen Ertrage die Cultur- und Er-haltungskosten abzieht.
Der steuerbare Ertrag ist der reine Ertrag, sowie er im Durchschnitt für eine Reihe Jahre (z. D.10 oder , 5 ) ist berechnet worden.
Die verhältnismäßige Gleichheit in der Ver-theilung (I'eZslitv xroportionvllo äsn» 1 a repariä-üoo) ist der Fundamcntalgrundsah bei der Grund-steuer. Sie ist völlig unabhängig von allen persön-lichen Eigenschaften des Besitzers.
Alles unbewegliche Eigenthum theilt sich inZwei große Abtheilungen.
Die erste umfaßt alles Grundeigcnthum (die
Fläche).