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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
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143
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Die Abschätzung des reinen Ertrags.

es.

Das Catastcr theilt sich in zwei große Abthei-lungen.

,) Zn die Vermessung und

2) in die Abschätzung des reinen Ertrags.

Die Grundsteuer wird von allem unbeweglichenEigemhume in Verhältniß seines reinen Ertrags be-zahlt.

Der reine Ertrag ist dasjenige, was übrig bleibt,wenn man vom rohen Ertrage die Cultur- und Er-haltungskosten abzieht.

Der steuerbare Ertrag ist der reine Ertrag, sowie er im Durchschnitt für eine Reihe Jahre (z. D.10 oder , 5 ) ist berechnet worden.

Die verhältnismäßige Gleichheit in der Ver-theilung (I'eZslitv xroportionvllo äsn» 1 a repariä-üoo) ist der Fundamcntalgrundsah bei der Grund-steuer. Sie ist völlig unabhängig von allen persön-lichen Eigenschaften des Besitzers.

Alles unbewegliche Eigenthum theilt sich inZwei große Abtheilungen.

Die erste umfaßt alles Grundeigcnthum (die

Fläche).