Erfahrung bei denen zeigt, dir Länderelen in Pachtgeben — und bei denen, welche sie in Pacht nchwen.
Der mittlere Pachtpreis ist der wahre reimErtrag, nur muß man in ihn nicht die Untcrhal-tung der Gebäude einbegreiffen, die zur Ackerwirih-schaft nothwendig sind, noch die Vorschüsse, so dnViehstand erfordert, in denen Gegenden wo dcrGrundbesitzer solchen zu stellen gewohnt ist.
Zeder Abschätzer muß von diesen Grundsätzendurchdrungen seyn und sich fragen: „Wenn ich Ei-genthümer dieses Gutes wäre, so würde ich altPacht wahrscheinlich so viel daraus ziehen — undwenn ich in dem Falle wäre, Pächter zu seyn, !>könnte ich so viel Pacht davon geben." Das heißt:den Preis um den dieses Eigenthum verpachtet wäre,wenn für seine Bewirthschafrung dcr Besitzer wederGebäude, noch Vieh, noch Ackergei ärhe, noch Saat-korn gäbe, sondern blos gehalten wäre, die Grund-steuer davon abzutragen.
Zn einigen Departements würde der Eigenthü-mer schwerlich einen Pächter finden, wenn er nichtzugleich die Gebäude gäbe, und in andern würde erkeinen finden, wenn er nicht zugleich den Mchstand,die Ackergerärhe und die Einsaar stellte. Z» die-sem Falle verbindet er mit seiner Eigenschaft all