wie brim Acker, indem er voraussetzt, daß er ausgewöhnliche Weise bebaut worden, ohne außerge-wöhnliche Kosten und Arbeit.
Darauf bestimmt er die Kosten der Cultur, dieArbeit, den Dünger, die Unterhaltung, so nothwendig,endlich die der Weinlese und des Einkellerns.
Außerdem zieht er noch ein Funfzehnkcl abdafür, daß der Weinberg, wenn er neu gepflanzt,»licht gleich wieder tragbare Stöcke hat.
Das, was übrig bleibt, ist der reine Ertrag,der besteuert wird.
Die Weinberge, welche, nachdem sie eine ReiheJahre gestanden, ausgehalten werden und dann ent-weder besäet oder eine Zeitlang Kreisch liegen, ehe sie wie-der aufs Neue bepflanzt werden, müssen in ihrem reinenErtrage mit Rücksicht hierauf berechnet werden.
Die Weinberge werden in mehrere Classen ge-theilt. Die Classe richtet sich nicht allein nach derGüte des Weins sondern nach seiner Menge undseinem Preise, weil oft der beste Weinberg nur sehewenig trägt.
Abschätzung der Gärten.
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Die Gärten müssen nach ihrem möglichen oderwirklichen Pachtpreisc angeschlagen werden, indem