Da der größere Werth des Hochwaldes kurzvor dem Abtriebe nicht als Maaßstab beim Caüisicrdienen kann, das auf die ganze Folge der Jahreberechnet ist, so werden die Hochwaldungcn einerGemeinde so wie die andern angeschlagen.
Zudem der Hochwald wie die Schlagsctzmigciiangeschlagen werden, so muß bei der Classirung dichimmer aus die Bodengüte beider Rücksicht gen»wen werden.
Wenn im Schlagholze einiges Hochholz steht,so wird hierauf keine Rücksicht bei der Abschätzunggenommen. Die Regierung will die WaldcigemtKwer begünstigen, welche einen Theil ihrer-Waldnn'gen zu Hochwald ziehen.
Maulbecrwalder, Castanientvälder, Oliv»»l-dcr gehören nicht zu dem Hochwalde, und wecknnach ihrem reinen Ertrage abgeschätzt.
Die Baumgärten werden nach ihrem Ertrageabgeschätzt, und zu diesem die Nebenculcur, wiez. B. der Graswachs, hinzugefügt.
Verschiedene andere Culturen.
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Reisfelder, Maisfelder, Hopfengärten, Tabak,'Pflanzungen, Kartoffelpflanzungen u. s. w. werde»