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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
Entstehung
Seite
172
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Die Steucraufseher machen bei den Domainen-cmpfängem Auszüge aus den Kaufacken der Nam.-nalgüter, so wie auch aus den Erbichafls- unlSchenkungsacten, so bei diesen cinregistrirt sind,wobei sie zugleich sich die Details zu verschaffen siechcn, die zur Vollständigkeit nothwendig, aber i»den Registern nicht verzeichnet sind.

Die Steucraufseher machen ein jeder in sein»Arrondissemcnt die Aufnahme aller Pachtungen,Kauft und andern Acren, sowol derer, welche ihrArrondissemcnt betreffen, als die der benachbaw»Departements.

Alle diese Nachrichten über die Käufe und Pchtungen werden an den Steuerdircctor gesendet.

Dieser macht die Sonderung (trisge) und s»der an jeden Steucraufseher die Noten über diePachte und Käufe, die sein Arrondisscment betreffen.

Sind welche aus Gemeinden eines benachbar-ten Departements dabei, so sendet er diese an seinenKollegen, den Steuerdircctor dieses Departements.

Die Steucraufseher sammeln die Pachte, wel-che die Hospitäler, Arbeitshäuser und andere öffentli-che Anstalten über ihre Güter abgeschlossen, st «w'die Auszüge aus ihren Rechnungen, in denen sta-tistische Nachrichten vorhanden.