Diese Tabelle schickt er dann an den Stcuer-dircctor und an den Generalinspecror der Division,zu der das Departement gehört.
Diese Tabelle wird darauf vorn Dircctor anden Steueraufscher gesendet, welcher sie dem A-schätzer mittheilt.
Dieser ist nicht gehalten, sich nach ihr zu rich-ten, nur nuiß er die Gründe angeben, warum crvon ihr abweicht.
Arbeiten des Ab schätz e r s.
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Die Abschätzcr werden vom Präfecten ernannbauf Vorschlag des Steuerdircctors.
So wie die Vermessungen fortschreiten, und dieGemeinden so weil sind, daß sie abgeschätzt werdenkönnen, so schlägt- der Steuerdircctor einen AbsWzcr vor, der zur Abschätzung dieser Gemeinden ci-nannt wird.
Bei diesen Vorschlägen berächsichtlgt er die Ab-schätzet' vorzüglich, welche schon in andern Gemein-den gebraucht sind und deren Arbeiten für regelmä-ßig crrkannr worden.
Der Abschätzcr müssen immer möglichst wenigesepn) doch so, daß immer zwei in jeoem Carttvne sind.