Alle Arbeiten, welche die Abschätzung einet GerNicindc ausmachen, können aber nur von einem Ab-schätzet gemacht werden.
Es kann kein Oberabschähcr angestellt werden,bey dem die andern als Unterabschähei? sind.
Auch kann keine Commission angestellt werden,die mit einer Vorarbeit für die Abschätzungen beauf-tragt mied.
Alle Angestellten, die von der Regierung einenGehalt beziehen, sey es in welcher Verwaltung essey, können keine Abschäher seyn.
Ein Abschäher kann in dem CaNtvn keine Ge-meinde abschätzen, in dein er wohnhaft ist und seineHauplbesitzungen hat.
Hat er nur einige kleine Besitzungen in dem-selben, so leider diese Regel eine Ausnahme, wennseine frühern Arbeiten, seine Kenntnisse und seineRechtlichkeit ihn empfehlen. Der Präfect kann beiseiner Ernennung dann hierüber wegsehen.
Sind alle Vorarbeiten der Abschätzung geendigt.Und die Abschäher für die Gemeinden crnanNt, sobestimmt der Stcuerdircctor die Steucraufsehcr, diean dem Geschäfte der Abschätzung Theil nehmensollen..
Der Präfect läßt dann in der Gemeinde und>n den Nachbargemeinden, so wie im Amtsblatts,
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