dem Papier nur das Drittel für die Hammerwerk,Mühlen u. s. w. abzuziehen und das Viertel fürdie Häuser.
8g.
Der Steueraufseher, der das Meßregism i«der Hand hat, liest, so wie sie auf das Stück kom-men, die Zeile, die dieses Scück im MeßrcgPeinnimmt, und nennt den Namen, Vornamen MHantierung des Besitzers, dann die Größe drtStücks und die Cultur desselben.
Er führt ein Verzeichniß über alle die Irrthü-mer, die er oder der Abschätzer entdecken, K!auf die der Anzeiger, der sie begleitet, aufmerkst»macht.
Sobald die Eintragung der Stücke in Wverschiedene Classen auf dem Felde geendigt ist, stschließt der Abschäher sein l'sblosu <lo olsssiü«'tlon und entwirft den vorläufigen Tarif.
Dieser Tarif giebt den reinen Ertrag für st^Culturart und für jede Classe derselben auf dr»Morgen an.
Darauf wendet der Stcucraufsehcr diesen T-rstauf die Stücke an, welche verpachtet sind, und ver-gleicht die Meinung des Abschähcrs über den Errr»Sderselben mit der Meinung der Pächter. ^