mit den Pächten benachbarter Gemeinden vergleicht,wo beide Arten vorhanden sind.
Bei den Gemeinden, die nahe bei großenStädten, muß der Abschäher den größeren Werthder Grundstücke berücksichtigen, der aus der Nähedes Absatzes entsteht und aus der Leichtigkeit, mitder sich die Eigenthümer den Dünger aus der nahe-liegenden Stadt holen können.
Wenn ein Pachlbricf gar zu sehr von der Ab-schätzung abweicht, so ist dieses ein Zeichen, daß erentweder falsch ist, oder daß er mit einem starkenWeinkauf oder mit einem Gegenbriefe begleitet ist.Er muß dann von der Vergleichung ausgeschlossenwerden. -
bind keine Pachtbriefe vorhanden, so mußman zu den Pachtungen benachbarter Gemeindenseine Zuflucht nehmen, besonders zu solchen, die inihrem Boden, ihrer Lage und ihrer Culkurart ihrähnlich oder gleich sind.
Außer dem Gelde, welches in den Pachtbricfenbestimmt ist, sind gewöhnlich noch Naturprodukte,als Korn, Hühner, Schweine u. s. w. ausbcdun-M. Der Abschäher muß diese nach Geld berech-nen und zur Hauptpachtsummc hinaufsteigen. —-Ebenso die Steuer, wenn der Pächter gehalten,diese abzuführen.
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