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Ueber das Cataster [1] : erstes Buch. Geschichte des Catasters / von Benzenberg
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194
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Ob schon die Gebäude für den Ackerbau als Ge-bäude nicht angeschlagen werden und man für ihreUnterhaltung bei der Abschätzung nichts berechnet -so muß doch diese Unterhaltung von der Sui«des Pochts abgezogen werden, wenn sie zu Lasten de-Eigcnthümers ist. — Hat der Pächter die llnwHaltung, so ist sie schon vom Pachtpreise abz»zogen.

Das Gesetz bestimmt, daß für die Häuser ei»Viertel und für die Werke, als Mühlen, Hain«u. s. w. ein Drittel des Ertrags für Ausbessern«,gen in Abrechnung gestellt werde. — Dieses Mebenfalls von den Pachtungen abgezogen, m»diese Ausbesserungen zu Lasten des Eigeuchümcrs

Hat der Eigenthümer den Viehstand und!«Ackcrgeräthe gestellt, so werden die Zinsen dieses Lrpitals vom Pacht abgezogen. Doch wird das Capi-tal nur zu 5 Procent verzinset.

Hat der Abschätzcr auf diese Weise alle Wnin Geld richtig gestellt, so vergleicht er sie auf Dgcnde Weise mit seinem larik xrovisoire.

Er stellt alle Stücke, die in den Pacht «Ängriffcn sind, zusammen, und berechnet für jedes SÄden Ertrag nach seinem Tarif. Dann addirt aalle und sieht, wie die Summe mit der Pacht»"-übereinstimmt.