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Arbeiten des Steucrdi'rectors desDepartements.
92.
Der Stcucrdirector ist unter Autorität des Prä,ftctcn der einige Dircctor aller Catastralarbeicen desDepartements. Er ist mit der Aufsicht über alleArbeiten und über alle Angestellten beauftragt —sowohl im Theile der Vermessung, als auch im Theileder Abschätzung.
Eine vorzügliche Aufmerksamkeit muß der Stcu,erdircclor dem Gange der Abschätzungen schenken.
Ein Stcucrdirector, der die Wichtigkeit seinerStelle einsieht, wird sich eine genaue Kenntniß vonallen Derlichkeitcn seines Departements verschafft ha-ben und die Gegenden und die Gemeinden kennen,die an Ucberbürdung leiden, so wie auch die, weftchc zu niedrig angeschlagen sind.
Der Gang, den die Erhebung der Steuerngeht — die Anzahl der Beschwerden, so sich gegendie Verthcilung erheben — die Art, wie diese enirschieden werden, die Meinung der vorzüglichstenEingesessenen, sind hierüber eben so viele Anzeigen,welche er mit Sorgfalt zu sammeln hat.
Sobald ein Canton für die Vermessung bezeich-net ist, si, muß dee Steuerdirektor diesen Canrvn