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Die Pächter und Verwalter der Eigenthümer,die nicht in der Gemeinde wohnen, sind gehalten,diesen gleich ihre Büllcrins zuzusenden. — Sse kön-nen unterdessen in ihrem Namen gegen dasjenigeEinreden machen, was ihnen als Unrecht erscheint.
So wie der Monat verflossen, werden keineEinsprüche mehr angenommen.*)
Verschiedene Arten der Einsprüche.
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Ein Eigenthümer kann dreierlei Arten von Ein-sprüchen machen. Der erste betrifft die Messung,Wenn nämlich sein Zettel (UuIIotin) ihm ein Eigen-thum zuschreibt, das er nicht hat; ober ihm nicht» alle giebt, die er hat; oder wenn der Znnhalt «n-
*) Die Zelt von einem Monat ist völlig hinreichend,um alle Einsprüche zu machen. Gewöhnlich dauertdie Catastrrarbctt in einer Gemeinde ein Jahr. Ineiner großen oft zwei, in einer kleinen wenigstens einhalbes. Jeder Eigenthümer, wenn er auch noch soentfernt von seiuey, Gute wohnt, kaun also unterrich-tet seyn, daß sich in der Gemeinde etwas begiebt» wel-ches sein Eigenthum betrifft, und kann also seine Auf-träge -eben.
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